Erbpflichtteil Augsburg – Erbrechtskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg
Die Fachanwälte Birgit Eulberg und Michael Ott-Eulberg informieren in ihrer Kanzlei in Augsburg zu allen Belangen des Erbrechts, unter anderem natürlich auch zum Erbpflichtteil.
Man sollte die Zukunft planen und sich rechtzeitig über den Pflichtteil informieren, der pflichtteilsberechtigten Personen zusteht. Den Pflichtteil bekommen Personen, die den Pflichtteilsanspruch haben, da sie zu den pflichtteilsberechtigten Personen gehören. Zu ihnen gehören Angehörige von Verstorbenen, etwa Eltern oder Kinder und Ehepartner. Sollten diese nicht von Haus aus im Testament berücksichtigt werden, können diese Personen den Pflichtteil verlangen. Mandanten, die in Augsburg und Umgebung wohnen, haben Experten in Sachen Erbrecht und Pflichtteil in unmittelbarer Nähe: Birgit Eulberg und Michael Ott-Eulberg aus Augsburg sind mit ihrer Tätigkeit als Rechtsanwälte erfahren im In- und Ausland. Mit ihrer Kanzlei haben sie sich auf das Erbrecht spezialisiert. Beide sind seit dem Jahr 2005 auch „Fachanwälte für Erbrecht“. Sie sind in Augsburg und Umgebung seit über 25 Jahren für Ihre Mandanten da. Beide verfügen über umfassendes Fachwissen und langjährige Erfahrung hinsichtlich Erbrecht und alle Anliegen rund um den Pflichtteil. Als Spezialisten kennen sie sich überdies mit deutschem, aber auch mit internationalem Recht aus. Sie sichern ausführliche Beratung sowie versierte und stets passende juristische Vertretung in allen Angelegenheiten rund um das Erbrecht und den Pflichtteil.
Die Fachanwälte Birgit Eulberg und Michael Ott-Eulberg aus Augsburg verhelfen ihren Mandanten also rund um den Pflichtteil zu ihrem guten Recht. Doch das ist nicht der einzige Grund, warum man sie hinzuziehen sollte. Bei der Regelung einer Erbschaft kann es stets zu Streitigkeiten und Auseinandersetzungen der Beteiligten kommen. Die frühere gerichtliche Geltendmachung des Pflichtteils erspart den Pflichtteilsberechtigten uneffektiven außergerichtlichen Schriftverkehr.
Der Pflichtteil kann übrigens genau berechnet werden: Er entspricht der Hälfte der gesetzlich vorgesehenen Erbquote. Je nach Erbfolge und der Anzahl von Personen, die berechtigt sind, einen Pflichtteil zu erhalten, ergibt sich eine sogenannte Pflichtteilquote. Ihre genaue Höhe wird dann durch die Gegenüberstellung des Nachlasswertes errechnet. Genauere Informationen rund um das Erbrecht und den Erbrechtpflichtteil gibt es bei den Fachanwälten der Erbrechtskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg in Augsburg.
www.erbrechts-spezialist-augsburg.de
Erbpflichtteil Augsburg – Ihre Erbrechtskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg hilft Ihnen.
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