Dura: Betriebsbedingte Kündigung für 200 Mitarbeiter bis Ende Februar 2018?
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Die Karten sind auf dem Tisch bei Dura in Plettenberg: 200 weiteren Mitarbeitern soll gekündigt werden, zusätzlich zu den 270 Arbeitnehmern, die vom Automobilzulieferer aktuell bereits entlassen wurden. Das berichtet das regionale Online-Portal come-on.de am 19.01.2018, es beruft sich dabei auf einen Mitarbeiter der Gewerkschaft IG Metall. Und: Beim Arbeitsgericht seien bereits 150 Kündigungsschutzklagen anhängig, so das Online-Medium unter Berufung auf denselben Gewerkschafter. Ob sich solche Klagen lohnen, sagt Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Essen und Berlin.
Mit einem Wort: Regelmäßig ja! Und das Arbeitsgericht scheint die ersten Urteile bereits gesprochen zu haben: Das Online-Blatt berichtet von den ersten erfolgreichen Kündigungsschutzklagen. Für Dura bedeutet das in diesen Fällen: volle Lohnnachzahlung und Wiedereinstellung der gekündigten Mitarbeiter – regelmäßig zu alten Vertragsbedingungen! Wieder einmal zeigt sich, wie stark der Kündigungsschutz von Arbeitnehmern sein kann bei betriebsbedingten Kündigungen. Schließlich – und auch das geht aus dem Bericht hervor – waren die Kündigungsschutzklagen erfolgreich von Kollegen mit verhältnismäßig weniger „Sozialpunkten“: von ledigen und kinderlosen Arbeitnehmern. Man darf gespannt sein, wie die Chancen eines älteren 2-fachen Familienvaters sind. Schlechter jedenfalls nicht.
Was aber, wenn ein Dura-Mitarbeiter eine möglichst hohe Abfindung anpeilt? Welche Strategie ist ihm zu raten aus Sicht eines Anwalts für Arbeitsrecht? Warnen kann ich nur vor Aufhebungsvereinbarungen, wo man Arbeitnehmern Abfindungen anbietet als Gegenleistung für den Verzicht einer Kündigungsschutzklage. Diese Abfindungen sind regelmäßig deutlich geringer als die Summen, die ein Arbeitnehmer erzielen kann in einem gerichtlich protokollierten Abfindungs-Vergleich, nach einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht. Arbeitnehmer, die einen starken Kündigungsschutz genießen, können vor Gericht ihre Trümpfe ausspielen! Der Arbeitgeber muss dem gekündigten Mitarbeiter häufig eine ordentliche Summe anbieten und sich mit ihm einigen. Sonst riskiert er regelmäßig: hohe Lohn- und Gehaltsnachzahlungen und die Wiedereinstellung eines Mitarbeiters mit starkem Kündigungsschutz.
Setzt das Kündigungsschutzgesetz in Ihrem Betrieb die Messlatte für betriebsbedingte Kündigungen? Wie bei Dura in Plettenberg? Dann gilt: sich frühzeitig oder spätestens direkt nach der Kündigung anwaltlichen Rat holen, und mit einem Anwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht Kündigungsschutzklage einreichen vor dem Arbeitsgericht. Wichtig ist auch: sich keine arbeitsvertraglichen Fehltritte zu leisten, also keine Gründe zu liefern für eine verhaltensbedingte oder fristlose Kündigung. Man sollte spätestens 1-2 Tage nach der Kündigung „seinen“ Anwalt gefunden haben. Und man sollte die Klage unbedingt fristgerecht einreichen innerhalb einer Frist von 3 Wochen, die zu laufen beginnt nach Zugang des Kündigungsscheibens in Ihrem „Machtbereich“, beispielsweise in Ihrem Briefkasten zu Hause.
Worauf sollten Sie achten bei der Wahl Ihres Anwalts beziehungsweise Fachanwalts für Arbeitsrecht? Dass er Erfahrung und Expertise mitbringt in diesem Spezialgebiet des Arbeitsrechts, dem Kündigungsschutzrecht. Und ebenso wichtig: Dass er ein Experte ist bei Vergleichs-Verhandlungen und sich gegen große Unternehmen routinemäßig durchsetzen kann mit den Vorstellungen seiner Mandanten. Überzeugen Sie sich gern von meiner Expertise!
Dura-Mitarbeitern biete ich folgendes an: Rufen Sie mich an unter 0201-4532 0040 oder 030.40004999, kostenlos und unverbindlich nenne ich Ihnen die Chancen, die Ihre Kündigungsschutzklage hat. Und ich bespreche mit Ihnen die in Ihrem Fall realistische Abfindung. Mein Team und ich freuen uns auf Ihren Anruf!
Mehr als 18 Jahre Erfahrung als Anwalt mit Kündigungsschutzklagen.
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