Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze – Zivilrecht

Neuwagenkauf: Porsche mit zu kleinem Tank?

Verbleiben im Tank eines neuen Porsches aus technischen Gründen noch ein paar Liter Treibstoff, auch wenn der Bordcomputer eine Reichweite von 0 km anzeigt, ist das Fahrzeug nicht mangelhaft. Die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) informiert über ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Hamm.
OLG Hamm, Az. 28 U 165/13

Hintergrundinformation:
Die Angaben von Autoherstellern über ihre Fahrzeuge erregen derzeit die Gemüter – verständlicherweise. Weicht das gekaufte Fahrzeug von den technischen Standards ab, die der Hersteller angegeben hat, darf der Käufer unter Umständen vom Kaufvertrag zurücktreten. Ob der Kunde ein solches Recht geltend machen kann, hängt jedoch stark vom Einzelfall ab. Der Fall: Ein Mann aus Dortmund hatte ein Porsche 911 Cabrio gekauft. Das Fahrzeug kostete 176.500 Euro. Laut Ausstattungskatalog sollte der Tank des Porsches 67 Liter Kraftstoff fassen. Der frischgebackene Porschefahrer stellte wenig später jedoch fest, dass er laut Zapfsäule nur 59 Liter nachtanken konnte, wenn der Bordcomputer ihm eine Reichweite von 0 km anzeigte. Er ging nun davon aus, dass der Tank kleiner war als angegeben – oder dass zumindest die Reichweitenberechnung nicht stimmte. Daher verlangte er die Rückabwicklung des Kaufvertrages. Das Urteil: Das Oberlandesgericht Hamm konnte keinen Mangel am Fahrzeug feststellen. Nach Mitteilung des D.A.S. Leistungsservice wies das Gericht die Klage ab. Gemäß Feststellung eines Sachverständigen sei der Tank des Fahrzeugs ganz bewusst so konstruiert, dass nicht sein ganzer Inhalt für das Fahren zur Verfügung stehe. So könne die Kraftstoffpumpe die letzten 3,3 Liter im „Pumpensumpf“ nicht erreichen – dies diene dem Schutz des Motors vor Schwebeteilchen im Kraftstoff. Die Reichweitenanzeige lasse weitere 3,1 Liter unberücksichtigt – dies diene aber ebenfalls nicht der Täuschung des Käufers, sondern dem Schutz des Motors. Ohne diesen Rest könne der Fahrer den Tank soweit leer fahren, dass der Motor in extremen Kurvenlagen Luft ansauge. Dies könne dann zu Schäden am Motor führen. Der Bordcomputer zeige also nur die Restreichweite an, die der Fahrer gefahrlos zurücklegen könne. Dies sei kein Fahrzeugmangel.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 16.06.2015, Az. 28 U 165/13

Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!

Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Der D.A.S. Rechtsschutz bietet mit vielfältigen Produkten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 2,8 Mrd. Euro im Jahr 2014 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Über die ERGO Versicherungsgruppe gehört die ERGO Versicherung zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.

Firmenkontakt
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com

Pressekontakt
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
089 9984610
das@hartzkom.de

Homepage