Darf der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern die Sprache vorschreiben?
Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, im Interview mit Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.
Maximilian Renger: Im Zuge der Globalisierung ist es mittlerweile keine Ungewöhnlichkeit mehr, dass z.B. international tätige Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern vorschreiben, in einer bestimmten Sprache zu sprechen – sei es z.B. mit Kunden oder auch untereinander. Ist das eigentlich zulässig?
Fachanwalt Bredereck: Zunächst einmal besteht natürlich für Arbeitgeber die Möglichkeit, im Arbeitsvertrag bestimmte Sprachen zu vereinbaren. Hier muss man dann prüfen, in welchem Umfang diese Vorgaben jeweils gelten und worauf genau sie sich beziehen, also z.B. Sprache im Umgang mit Kunden oder Sprache unter den Kollegen. Das jedenfalls können Arbeitgeber machen.
Maximilian Renger: Und was gilt, wenn keine solchen Regelungen im Arbeitsvertrag stehen?
Fachanwalt Bredereck: Dann sind wir ganz generell bei dem Weisungsrecht bzw. Direktionsrecht des Arbeitgebers. Davon darf er Gebrauch machen und den Arbeitnehmern Weisungen erteilen, solange er dabei nicht willkürlich oder gar despotisch vorgeht. Ansonsten haben Arbeitgeber aber einen gewissen Ermessenspielraum bei der Ausübung ihres Direktionsrechts, was natürlich für Arbeitnehmer mit einer gewissen Rechtsunsicherheit verbunden ist.
Maximilian Renger: Wie sieht es denn nun mit Weisungen im Hinblick auf die Sprache aus? Zulässig oder eher nicht?
Fachanwalt Bredereck: Dabei kommt es im Einzelfall immer darauf an, ob ein hinreichender Zusammenhang mit der jeweiligen Arbeit besteht, die Sprache also für die jeweilige Tätigkeit notwendig ist. Eine Weisung von mir an Dich und die anderen Mitarbeiter der Kanzlei, im Büro in Zukunft nur noch Englisch zu sprechen, wäre unwirksam, allein schon weil wir eigentlich nur deutsche Mandanten haben. Würden wir uns jetzt aber international ausrichten und auch vermehrt englischsprachige Mandanten vertreten, könnte die Sache schon wieder anders aussehen.
Maximilian Renger: Würde das dann nur für den Kontakt mit den Mandanten oder allgemein Kunden gelten oder auch für Gespräche untereinander im Büro?
Fachanwalt Bredereck: Sofern kein Mandant bzw. Kunde dabei ist und sich auch sonst daraus keine Probleme ergeben, wäre für mich nicht ersichtlich, wie ein Interesse des Arbeitgebers daran begründet werden könnte, dass die Arbeitnehmer auch untereinander Englisch sprechen. Etwas anderes könnte meiner Ansicht nach nur dann wieder gelten, wenn die Mitarbeiter untereinander eine Sprache sprechen, die der Chef überhaupt nicht versteht. Dann kann dieser ein berechtigtes Interesse daran haben, dass seine Sprachvorgaben eingehalten werden.
Maximilian Renger: Alles klar, vielen Dank für das Interview.
13.10.2016
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