Canada Gold Trust Skandal: Urteil auf Schadensersatz

Landgericht Konstanz verurteilt Treuhänderin Xolaris Service GmbH und Hinterleute – deliktische Prospektverantwortung festgestellt – Geltendmachung von Schadensersatzansprüche?

Canada Gold Trust Skandal: Urteil auf Schadensersatz

Landgericht Konstanz verurteilt Treuhänderin Xolaris Service GmbH und Hinterleute – deliktische Pros

Mit 2 Urteilen vom 17.02.2017 hat das Landgericht Konstanz die Treuhänderin der Canada Gold Trust II KG, die Xolaris Service GmbH aus Konstanz, sowie die verantwortlichen Hinterleute des Fonds zu Schadenersatz verurteilt. In einem Fall wurde auch der Kapitalanlagenberater zu Schadenersatz gegenüber dem getäuschten Anleger verurteilt. Die Hintergründe erläutert Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.

Konzept der Canada Gold Trust Fonds

„Die Canada Gold Trust Fonds haben auf dem deutschen Markt ca. 60 Millionen Euro Anlegergelder eingesammelt, von denen ca. 40 von den Fondgesellschaften darlehensweise an kanadische Goldsuchgesellschaften verliehen werden sollten. Diese sollten die Gelder in drei bis vier Jahren mit hohen Zinsen zurückzahlen. Das Konzept scheiterte, weil die auszubeutenden Suchgebiete nicht genügend Gold aufwiesen und auch das Geld der Anleger zu einem großen Teil nicht in Kanada ankam“, erklärt Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.

Schürferwartungen: Ertragserwartungen – Minenaktivität – Gutachten?

„Im Verlaufe der für unsere Mandanten geführten Schadneersatzprozesses zeigte sich, wieso das so ist: mehrere deutsche Vertriebe haben offensichtlich doppelt Provision kassiert und Rechnungen nicht nur an die deutsche Vertriebstochter der Canada Gold Trust Fonds gestellt, sondern auch bei den kanadischen Zielgesellschaften eifrig abgerechnet. Zudem zeigte sich im Verlaufe des Prozesses, dass den Verantwortlichen der Canada Gold Trust Gruppe bereits seit 2011 klar gewesen sein muss, dass die von ihnen ins Auge gefasste Gegend nicht die Ertragserwartungen rechtfertigte, die zu einem wirtschaftlichen Betrieb einer Mine erforderlich sind. Ein Gutachten aus dem Jahre 2011 besagt, dass das aufzufindende Gold mit Schwerkraftsystemen kaum zu gewinnen ist, da es zu feinkörnig ist. Die ganze Gegend um Quesnel weise kaum nennenswerte Minenaktivität auf, was als Indiz für fehlende Schürferwartungen zu werten ist. Entsprechend konnte die Henning Gold Mines auch zu keinem Zeitpunkt wirtschaftlich ausbeutbare Goldreserven nachweisen“, teilt Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke mit, der die Anleger in den Verfahren betreut hat.

Urteile: Prospekthaftung der Hinterleute – Geschäftsführer – Treuhänderin Xolaris Service GmbH – Vertrieb

Trotzdem wurde insbesondere beim Fond Canada Gold Trust 2 die Ertragserwartung als besonders gut dargestellt und gerade auf genau dieses Gutachten verwiesen, welches jedoch das Gegenteil besagt. Diesen Umstand nahmen die Landrichter in Konstanz in den ausführlich begründeten Urteilen zum Anlass, eine Prospekthaftung der Hinterleute, also des Geschäftsführers der deutschen Emissionsgesellschaft Canada Gold Trust GmbH und eines weiteren Hintermannes anzunehmen. Für die Fehler des Prospekts haftet nach Ansicht des Landgerichts auch die Treuhandgesellschaft Xolaris Service GmbH, die die Aufklärung der Anleger vor Abschluss des Treuhandvertrags an die Vertriebsgesellschaft Canada Gold Trust GmbH unter Leitung eines der übrigen Verurteilten gelegt hatte. Das Wissen dieses Geschäftsführers muss sich die Xolaris Service GmbH zurechnen lassen. In einem Falle haftet zudem der Vertrieb, der die Beteiligung als besonders sicher angepriesen und verkauft hatte.

Fazit: Urteile ermöglichen für betroffene Anleger konkrete Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

„Mit diesen Urteilen kommt die juristische Aufarbeitung des Canada Gold Trust Skandals langsam voran. Nachdem nunmehr die Forderungen der Fondgesellschaft gegen die Anleger auf Wiedereinzahlung der Entnahmen von einigen Gerichten für unberechtigt angesehen wurden, öffnen sich nun konkrete Schadenersatzansprüche für die Anleger. Wie weit die strafrechtliche Aufarbeitung des Falles durch die Behörden ist, ist derzeit allerdings noch unbekannt“, meint Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der allen betroffenen Anlegern den Gang zum spezialisierten Anwalt empfiehlt.

Für weitere Informationen stehen Röhlke Rechtsanwälte unter 030.71520671 und office@kanzlei-roehlke.de gerne zur Verfügung.

Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als Immobilienrente schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de

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