BWF Stiftung Falschgoldskandal: keine Prospekthaftung gegen Rechtsanwaltskanzlei

Aktuelle Entwicklungen im Anlegerskandal um die BWF-Stiftung und das von ihr vertriebene Falschgold zeigen, wie wichtig die sorgfältige Wahl des richtigen Rechtsanwalts für die geschädigten Anleger ist.

BWF Stiftung Falschgoldskandal: keine Prospekthaftung gegen Rechtsanwaltskanzlei

Aktuell im Falschgoldskandal BWF-Stiftung: keine Prospekthaftung gegen Rechtsanwaltskanzlei

Im Strafrechtsverfahren gibt es inzwischen ein Geständnis des Goldhändlers Gerald S. Gerald S. sagte, er habe Lieferbelege gefälscht und so vorgetäuscht, dass es sich bei den Goldbarren im BWF-Stiftung-Tresor um Echtgold und nicht um Dummies handle.

Aktuelle Prozesse: Anleger gegen Finanzbetriebe – Klagen gegen Vermittler – Massenverfahren gegen Rechtsanwaltskanzlei

Während im Internet über Prozesserfolge geschädigter Anleger gegen die Finanzvertriebe berichtet wird, gibt es aktuell auch Berichte über fehlgeschlagene Klagen gegen die Vermittler der Betrugsanlage. Die Urteile gegen den Vertrieb sind deshalb unterschiedlich, weil die Vermittlungssituation immer verschieden war.

Zudem werden die Massenverfahren gegen eine Berliner Rechtsanwaltskanzlei, die die BWF-Stiftung nach Aussagen in einer Verkaufsunterlage beraten haben soll, Prozessbeobachtern zufolge wohl vollständig abgewiesen. Erste Termine für Entscheidungen hat das Landgericht (LG) Köln auf den 14.02.2017 bestimmt. Weitere Entscheidungen in 13 verhandelten Verfahren folgen wohl einen Monat später am 14.03.2017.

Rechtliche Aufarbeitung BWF-Skandal

Der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der eine Vielzahl geschädigter BWF-Anleger erfolgreich vertreten hat, erläutert die Hintergründe: „In der rechtlichen Aufarbeitung des BWF-Skandals im Sinne der geschädigten Anleger zeigten sich von Anfang an zwei Richtungen.

Einige Rechtsanwaltskanzleien sahen eine Haftung der Vertriebe und Kapitalanlageberatungsfirmen als nicht gegeben an und konzentrierten sich auf angeblich verantwortliche Hintermänner, entweder unter dem Gesichtspunkt der Prospekthaftung oder aufgrund der Verletzung von Beratungsverträgen mit sogenannter drittschützender Wirkung. Andere Rechtsanwälte haben darauf hingewiesen, dass eine Haftung der eingesetzten Vermittler tatsächlich bestehe und die Inanspruchnahme dieser Marktmittler der einfachste Weg zur Erlangung von Schadenersatz sei.“

Schadensersatzzahlung – Haftung

„Das bisherige Ergebnis ist eindeutig: bisher ist lediglich ein Urteil bekannt geworden, in dem ein Anlagevermittler gegen den Anleger gewonnen hat, während die Vermittler regelmäßig zum Schadenersatz verurteilt wurden oder sich gegenüber den Anlegern zur Zahlung von Schadenersatz im Vergleichswege bereit erklärt haben. Die angeblich so sicher bestehende Haftung der Berliner Rechtsanwaltskanzlei, die die Hintermänner der BWF-Stiftung beraten haben soll, ist dagegen bei einem Verhandlungstermin am 17.01.2017 vor dem Landgericht Köln in allen Aspekten verneint worden. Die auch von RÖHLKE Rechtsanwälten von Anfang an propagierte Marschrichtung der vorrangigen Inanspruchnahme der Vermittler hat sich also bisher als vollständig richtig erwiesen“, meint der erfahrene Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.

Die grundsätzlichen Unterschiede beider Herangehensweisen liegen auf der Hand:

Ein Schadenersatzanspruch gegen einen Kapitalanlagenberater ist vergleichsweise einfach belegbar: Der Berater hat meist direkt mit dem Anleger das Beratungsgespräch geführt, meist noch im Beisein eines Zeugen. Ihn treffen dabei weitreichende Pflichten. So muss er die Plausibilität des Kapitalanlagenmodells vorab überprüfen und über sämtliche mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken ordnungsgemäß aufklären. In Sachen BWF-Stiftung scheitert es bereits an der Plausibilität der Kapitalanlage, da die von der BWF-Stiftung versprochenen Gewinne im Zwischengoldhandel überhaupt nicht erzielt werden konnten. Der Anleger durch das vereinbarte Sachdarlehen für die Laufzeit der Beteiligung entgegen der Darstellungen in den Werbematerialien überhaupt kein Eigentum an dem Gold erwerben konnte. Schon mit diesen zwei Argumenten lässt sich ein Schadenersatzanspruch relativ gut darstellen, wie auch die prozessualen Erfolge gezeigt haben, erläutert Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.

Ganz anders dagegen das bisherige Vorgehen gegen die beklagte Berliner Rechtsanwaltskanzlei: Diese ist zwar in einem Produktprospekt der BWF-Stiftung-Produkte als beratende RA Gesellschaft genannt, allerdings sind die zugrundeliegenden Beratungsverträge überhaupt nicht konkretisiert. Weder ist bekannt, wer Vertragspartner der Kanzlei war, noch welche Inhalte diese Verträge hatten.

Trotzdem wurde Prozessbeobachtern zufolge versucht, einen Prospekthaftungsanspruch geltend zu machen. „Da die betroffenen Anwälte der Rechtsanwaltsgesellschaft den Prospekt nicht geschrieben haben und auch die betroffenen Anleger im Regelfalle kein besonderes persönliches Vertrauen hierauf entwickelt haben, scheiterten die geltend gemachten Prospekthaftungsansprüche in allen Varianten“, so das Landgericht Köln nach Aussagen von Prozessbeobachtern. Der zweite Ansatzpunkt, ein angeblicher Drittschutz der Beratungsverträge mit den BWF-Stiftung-Verantwortlichen, scheiterte schon daran, dass Inhalt und Umfang dieser vermeintlichen Verträge zu den beteiligten Berliner Anlegeranwälten der Rechtsanwaltsgesellschaft überhaupt nicht dargestellt werden konnten. Eine drittschützende Wirkung dieser Verträge konnte also nicht bewiesen werden. Schließlich scheiterten einige Anlegeranwälte sogar schon daran, die richtigen Beklagten auszuwählen.

Fazit: Betroffene Anleger der BWF-Stiftung sollten erneut die Strategie und anwaltliche Durchsetzung prüfen lassen.

Im Ergebnis ein Desaster, über das sich wohl trotzdem nur die Anlagevermittler freuen können, kommentiert Rechtsanwalt Röhlke: “ Röhlke Rechtsanwälte hatten bereits frühzeitig davor gewarnt, dass einige Kanzleien in Zusammenarbeit mit Kapitalanlagenberatern Schutzgemeinschaften oder Ähnliches aufsetzen, um dann ausschließlich gegen vermeintlich verantwortliche Hinterleute zu klagen. Viele Anleger haben leider nicht genügend Kraft oder finanzielle Mittel, um mehr als eine Klage zu starten. Oftmals zahlt die Rechtsschutzversicherung nur einen Gerichtsprozess und nicht mehrere. Die betroffenen Anleger haben sprichwörtlich nur einen „Schuss“ und der muss sitzen! Wenn dieser „Schuss“ fehlgeht, bleibt keine Kraft mehr, das möglicherweise bessere Ziel – den Kapitalanlagenvermittler – zu treffen. Diese Zusammenarbeit zwischen Vermittler und angeblichen Anlegeranwalt kennt letztlich zwei Gewinner und nur einen Verlierer: den irregeleiteten Anleger, der somit ein zweites Mal zum Opfer wird.“

Im Komplex BWF-Stiftung ist nach den aktuellen Entwicklungen den geschädigten Anlegern zu raten, die bisherige gerichtliche Strategie und anwaltliche Durchsetzung unabhängig erneut überprüfen zu lassen, meint Rechtsanwalt Christian-Röhlke.

Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als Immobilienrente schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de

Kontakt
Röhlke Rechtsanwälte
Christian-H. Röhlke
Kastanienallee 1
10435 Berlin
0049 (0)30 715 206 71
anwalt@kanzlei-roehlke.de
http://www.kanzlei-roehlke.de