Bluewater Capital MS Finesse: Anlegern drohen finanzielle Verluste
Bluewater Capital MS Finesse: Anlegern drohen finanzielle Verluste
http://www.grprainer.com/Schiffsfonds.html Die Anleger des Schiffsfonds MS Bluewater Finesse haben sich gegen einen Verkauf des Schiffes entschieden. Eine Insolvenz der Fondsgesellschaft kann nicht ausgeschlossen werden.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Emissionshaus Bluewater Capital GmbH aus Bremen legte den Schiffsfonds MS Bluewater Finesse (ehemals MS Beluga Finesse) im Jahr 2007 auf. Wie das „fondstelegramm“ berichtet, sollten die Anleger über eine Kapitalerhöhung abstimmen, um eine Insolvenz der Fondsgesellschaft zu verhindern.
Hintergrund ist offenbar, dass die finanzierende Bank eine Kapitalerhöhung verlangte. Alternativ wurde den Anlegern auch der Verkauf des Schiffes und eine abschließende Liquidierung des Fonds vorgeschlagen. So könne eine Insolvenz verhindert werden. Doch die Anleger lehnten einen Verkauf ab.
Eine Folge könnte nun sein, dass die finanzierende Bank den Kredit fällig stellt und sich eine Insolvenz dann wahrscheinlich nicht mehr vermeiden ließe. Nachdem die Beteiligung an dem Schiffsfonds für die Anleger bislang ohnehin alles andere als wunschgemäß verlief, können nun finanzielle Verluste drohen. Im Insolvenzfall könnte auch der Totalverlust des investierten Geldes eintreten. In dieser Situation können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.
Diese können zum Beispiel durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Denn Schiffsfonds wurden in den Beratungsgesprächen erfahrungsgemäß häufig als sichere und renditestarke Geldanlagen dargestellt. Die Realität sah dann aber oft ganz anders aus und die prospektierten Erwartungen konnten nicht erreicht werden. Etliche Schiffsfonds mussten in den vergangenen Jahren schon Insolvenz anmelden. Für die Anleger ist das in der Regel mit finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust verbunden. Dennoch wurden sie in den Beratungsgesprächen häufig nicht über die Risiken informiert. Dazu wäre die vermittelnde Bank aber verpflichtet gewesen.
Ebenso hätte sie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ihre Rückvergütungen offen legen müssen. Wurden diese sog. Kick-Backs oder die Risiken verschwiegen, kann Schadensersatz geltend gemacht werden.
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