BITMi begrüßt klare Regeln für Werksverträge
Aachen/Berlin 11. Mai 2016 – Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) hat die Einigung der Regierungskoalitionen über die Neuregelung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes positiv aufgenommen. Darin einigten sich CDU und SPD zu klaren Regeln für Leiharbeit und Werksverträge. „Die Ankündigung, dass in Zukunft auch weiterhin IT-Dienstleistungen über Werkverträge angeboten werden können, halten wir für das richtige Signal“ erklärte BITMi-Präsident Dr. Oliver Grün. Auch den Umstand, dass eindeutige Kriterien für die Anwendung von Werkverträgen gelten sollen, sieht Grün positiv. „Zukünftig gibt es so für Unternehmen und Freiberufler mehr Rechtssicherheit.“
Der Bundesverband IT-Mittelstand hofft, dass die Regelungen dabei nicht zu mehr Bürokratie führen. „Die klaren Regeln sollten im Zuge des nun anstehenden Gesetzgebungsverfahrens so definiert werden, dass sie weder für Dienstleister noch für deren Kunden zur unnötigen Belastung werden. Sonst würden speziell Selbstständige und kleine und mittelständische Unternehmen überproportional belastet werden“, mahnte Grün. „Wir hoffen, dass die Bundestagsfraktionen in dem nun anstehenden Gesetzgebungsverfahren diesen Umstand berücksichtigen.“
Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) vertritt über 1.500 IT-Unternehmen und ist damit der größte Fachverband für ausschließlich mittelständische Interessen in Deutschland.
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