BGH entscheidet, dass da Anwälte einen Scheissjob gemacht hätten – mehr dazu auf diebewertung.de
Es war schon ein hartes Urteil was der BGH dort gefällt hat, zumindest wenn man dort auch zwischen den Zeilen liest. Schlechte Arbeit hat hier wohl so manche Anwaltskanzlei abgeliefert. Das dürfte wohl jetzt unbestritten sein. Anwälte, die sich tausende Mandate von Anlegern geholt hatten und sich dafür sicherlich gut haben bezahlen lassen.
Allgemeine Erläuterungen zu dem Vorgang
In der Vergangenheit hatte auch das Magazin „test“ zu diesem Thema einen interessanten Artikel verfasst den man hier nachlesen kann. https://www.test.de/Geschlossene-Immobilienfonds-Klagewelle-gegen-Dreilaenderfonds-4551913-0/ .Auch das Magazin Wirtschaftswoche hatte sich damit befasst, hier nachzulesen
Das Urteil
Nun hat der BGH hier also eine Entscheidung getroffen, die ein Desaster für die Anleger ist, so Thomas Bremer von diebewertung.de aus Leipzig. Das Gericht führte hierzu aus: „Die Güteanträge seien viel zu ungenau, urteilte jetzt auch der BGH. Nur wenn sie inhaltlich bestimmte Anforderungen erfüllen, können die Anträge demnach eine Verjährung der Ansprüche verhindern. So muss das Schriftstück die konkrete Kapitalanlage, die Zeichnungssumme sowie den ungefähren Beratungszeitraum enthalten und den groben Beratungshergang umreißen. Auch das angestrebte Verfahrensziel müsse genannt werden. Die Güteanträge der Kläger hätten jedoch nur Namen der Anleger und Bezeichnung des Fonds angegeben. Der Gegner müsse aber im Güteantrag erkennen, welche Ansprüche gegen ihn geltend gemacht würden, hieß es. Nur so könne er prüfen, ob er Güteverhandlungen führen wolle. Das berichtet n-tv in einem Artikel dazu.“ Hier nachzulesen.http://www.n-tv.de/ratgeber/AWD-Anleger-scheitern-vorm-BGH-article15331766.html
Nun haben die Anleger einen doppelten Schaden, so Thomas Bremer von diebewertung.de aus Leipzig, denn die haben ja auch noch Anwaltshonorare bezahlt. Diese sollten sie sich aber zurückholen, zumindest sollte man dies prüfen lassen. Die Chancen dürften nach von diebewertung.de befragten Rechtsanwälten gar nicht so schlecht sein.
Anmerken möchten wir noch, das die in Teilen der verlinkten Artikeln benannte Rechtsanwaltsgesellschaft aus Jena N I C H T S mit dem Verfahren nach ihrer eigenen schriftlichen Stellungnahme gegenüber unserer Redaktion vom gestrigen Tage nichts zu tun hat. Unsere Verlinkung sollte letztlich nur dazu dienen unseren Lesern einmal deutlich zu machen, um welche Größenordnung an Anlegern es hier ingesamt mindestens ging. Dazu haben wir dann von uns aufgefundene Seiten verlinkt.
Diebewertung.de
Thomas Bremer
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