Berichtstermin: Insolvenz Erste Oderfelder KG in Chemnitz
Fragen im Lombardium Komplex um Verfahren, Forderungsprüfung, Mittelverwertung und Schadensansprüche – Rechtsanwalt Röhlke berichtet.
Am 29.03.2017 fand in der TU Chemnitz der Berichtstermin im Verfahren der Ersten Oderfelder Beteiligungsunternehmen GmbH & Co KG (EOBK) statt. Teilnehmer waren u.a. der Insolvenzverwalter Scheffler, Rechtspflegerin, ungefähr 100 betroffene Anleger persönlich sowie die Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses, darunter auch der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der von der Veranstaltung berichtet.
Lombardium-Komplex: Verfahren – Forderungsprüfung
Nach der Begrüßung durch die Rechtspflegerin berichtet der Verwalter. Er berichtet zunächst vom Gang des Verfahrens und vom Tag der Forderungsprüfung, dem 27.03.2017, um anschließend über die rechtlichen Verhältnisse der Gesellschaft zu sprechen. Es handelt sich um eine sogenannte Einheitsgesellschaft, deren Geschäftsführer Westen sich dem Verwalter bis heute nicht vorgestellt hat. Auskünfte gaben bisher hauptsächlich die Herren Nebelung und Ebeling. Herr Patrick Ebeling sei nach Schefflers bisherigem Sachstand auch maßgebliche Zentralgestalt des „Lombardium“- Komplexes.
Geschäftsmodell Erste Oderfelder Beteiligungsunternehmen GmbH & Co. KG
Im Rahmen einer Darstellung des Geschäftsmodells der EOBK kommt der Verwalter schnell auf die aufsichtsrechtlichen Probleme der Pfandleih-Verordnung und die Inhabergrundschuldbriefe zu sprechen, die letztlich zur Untersagungsverfügung der BaFin führte. Er berichtet auch, dass die EOBK Pfänder hereingenommen hat, die mit der im Prospekt dargestellten Strategie nichts zu tun hatten – z.B. 8.750 Sonnenbrillen, Werkzeuge, Spielwaren, Kleidung. Verpfändete Kunstgegenstände befanden sich teilweise bei Herrn Ebeling privat und nicht, wie vorgesehen, im Tresor der EOBK. Nach einer Schätzung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO ist höchstens noch ein Wert von bis zu 7,9 Mio EUR vorhanden.
Gesamtmittel sind der EOBK in Höhe von 107 Mio EUR von Anlegern zugeflossen von 2011 bis 2015, weiter ca. 60 Mio EUR als Zwischenkredite anderer Unternehmen. Gezahlt wurden an Lombardium Hamburg KG 85 Mio, weitere 56 Mio EUR Zwischenkredite und 71 Mio an stille zurückgezahlt. Angemeldet wurden Forderungen der Anleger in Höhe von 80 Mio EUR. Über das Vermögen der Lombardium Hamburg KG ist auch ein Insolvenzverfahren anhängig, so dass eine Kompensation der verlorenen Anlegergelder in voller Höhe niemals erfolgen wird. Rückflüsse würden vorrangig durch eine Verwertung der Pfänder erfolgen, die allerdings noch nicht von der Staatsanwaltschaft freigegeben wurden. Aktuell ist auch umstritten, wer die Pfänder überhaupt verwerten darf.
Der Verwalter berichtet zudem, dass in den Jahren 2013-2014 keine Gewinne erwirtschaftet wurden und daher die Auszahlungen an die „Alt-Anleger“ als unentgeltliche Leistung angefochten werden können und die Anleger möglicherweise diese Auszahlungen zurück erstatten müssen. Dies betreffe auch die als Zinsen bezeichneten Auszahlungen. Aufrechnungen mit Schadenersatzansprüchen sind hier nicht möglich. Möglich sei aber, die Steuern auf diese Scheingewinne vom Finanzamt zurück zu holen.
Mittelverwendungskontrolle – Schadensersatzansprüche
Im Zusammenhang mit der Mittelverwendungskontrolle stellt Verwalter Scheffler mögliche Schadenersatzansprüche der EOBK gegen die Isetreuhand dar, verweist aber auf die für diese Gesellschaft bereits beschlossene Liquidation zum Dezember 2016 und die Insolvenzen der Verium GmbH und der Lombardium Hamburg KG sowie des Herrn Ebeling privat.
Forderungen der Anleger auf einfache Einlagenrückgewähr werden zunächst bestritten, da die Verlustbeteiligungen für die letzten Jahre nicht beziffert werden können. Schadenersatzansprüche der Anleger werden ebenfalls zunächst bestritten, hier sind Musterprozesse wünschenswert.
Eine Quotenaussicht kann nicht gegeben werden.
Im Rahmen der allgemeinen Aussprache teilt der Verwalter mit, dass ein Problem der EOBK gewesen sein kann, dass das Volumen des Fonds für den eher kleinen Pfandleihmarkt im gegenwärtigen Niedrigszinsumfeld einfach zu groß war: es bestand nicht genug Nachfrage an Faustpfanddarlehen. Aus dem Publikum wurde vermutet, dass mit der überschüssigen Liquidität
Forderungen ausscheidender Anleger getilgt wurde, was für ein sog. Ponzi-Schema spreche, auch Schneeballsystem genannt.
Im weiteren Verlauf wurde auch über einen endgültigen Gläubigerausschuss abgestimmt, für den sich neben den bisherigen vorläufigen Ausschussmitgliedern noch eine weitere Rechtsanwältin bewarb. Im Gegensatz zum vorläufigen Gläubigerausschuss wurde allerdings der endgültige Ausschuss aus nur noch drei Mitgliedern zusammengesetzt. Gewählt wurde Herr Stütz, ein ehemaliger Vermittler der Pleite-Beteiligungen und Gründer der vermittlernahen Interessengemeinschaft-Lombard sowie der Rechtsanwalt dieser IG, Herr Sieprath. Ebenfalls wiedergewählt wurde Herr Peter Schreiber. Unabhängige Anlegervertreter mit juristischem Sachverstand scheiterten an der auf Seiten der vermittlernahen Verteter vorliegenden Stimmenmacht.
„Der Verwalter hat auf eine Frage aus dem Publikum zur Frage des Vorgehens gegen die Anlagevermittler mitgeteilt, hier mache es für die Anleger Sinn, sich kompetent anwaltlich beraten zu lassen. Angesichts des deutlichen Überhangs der Vermittlerinteressen im Gläubigerausschuss können wir uns dem nur anschließen“, teilt Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke mit, der eine Vielzahl geschädigter Anleger vertritt, auch gegen die Vermittler.
Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als Immobilienrente schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de
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