Bei Steuerhinterziehung bietet der Gesetzgeber die Selbstanzeige als Ausweg an
Bei Steuerhinterziehung bietet der Gesetzgeber die Selbstanzeige als Ausweg an
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung ist eine Ausnahme im deutschen Recht. Mit der Selbstanzeige bietet der Gesetzgeber die Rückkehr in die Legalität an.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Steuerhinterziehung wird in Deutschland und auch vielen anderen Staaten schon lange nicht mehr als Kavaliersdelikt, sondern als handfeste Straftat angesehen. Dementsprechend rigoros wird der Kampf gegen Steuerhinterziehung betrieben und dementsprechend hart können auch die Strafen ausfallen. Neben Geldstrafen sind auch Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren möglich. Dennoch kennt das deutsche Recht für Steuerhinterzieher eine Ausnahmeregelung: Die Selbstanzeige. Durch sie können die Steuerhinterzieher in die Legalität zurückkehren.
Ob die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung erhalten oder abgeschafft werden sollte, war lange Zeit heftig umstritten. Schließlich entschied sich der Gesetzgeber, die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung zu erhalten aber die Anforderungen deutlich zu erhöhen. Seit dem 1. Januar 2015 gelten die verschärften Bedingungen. Dadurch ist die Selbstanzeige zwar schwieriger und in vielen Fällen auch teurer geworden. Gleichzeitig bietet sie Steuersündern immer noch die Möglichkeit, einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu entgehen und in die Legalität zurückzukehren.
Dementsprechend wird die Selbstanzeige auch nach der Regelverschärfung noch von vielen Steuersündern genutzt. Allerdings kann die Selbstanzeige nur dann schützen, wenn sie vor der Entdeckung der Tat gestellt wurde und vollständig ist. Liegt ein Sperrgrund vor, kann keine Selbstanzeige mehr gestellt werden. Ist die Selbstanzeige fehlerhaft, kann sie ihre Wirkung nicht entfalten.
Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Die Gefahr, dass dabei Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige dadurch fehlschlägt, ist groß. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie können jeden Fall individuell beurteilen und wissen, welche Unterlagen die Selbstanzeige beinhalten muss, damit sie vollständig ist und wirken kann.
Übersteigt die Hinterziehungssumme nicht die Grenze von 25.000 Euro bleibt der Steuersünder nach einer korrekten Strafanzeige komplett straffrei. Bei höheren Beträgen erhebt der Fiskus einen Strafzuschlag zwischen zehn und zwanzig Prozent.
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