Autark Invest AG: Verbraucherschützer warnen vor weiterer Zahlung
Autark-Gruppe involviert – Staatsanwälte ermitteln – Beteiligungsunternehmen insolvent – Anlagekrimi für betroffene Anleger – Hilfe zur Rettung ihres Investments?
Seit Wochen beherrschen negative Nachrichten im Zusammenhang mit der Autark Invest AG aus Liechtenstein Schlagzeilen einschlägiger Internetportale. Die seriöse Zeitschrift Finanztest und die Frankfurter Allgemeine Zeitung warnen ebenfalls vor den Nachrangdarlehen des Unternehmens. Betroffene Anleger sind verunsichert und suchen Hilfe. Der erfahrene Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke erläutert die Hintergründe.
Autark Invest AG: Von der Entstehung bis zu riskanten Kapitalanlagemodellen
„Nach den Enthüllungen der letzten Wochen klingt die Geschichte der Autark Invest AG wie ein Verbrecherepos. Die maßgebliche Figur des Unternehmens, Herr Stefan Kühn, hieß früher anders, nämlich Stefan Koschate. Unter diesem Namen soll er Medienberichten zufolge im Jahre 2010 eine Haftstrafe als Freigänger in Deutschland verbüßt haben, die er zum Aufbau der Autark-Gruppe genutzt hat. Die Autark Invest AG, nach Sitzverlegung residierend in Liechtenstein mit einer Zweigstelle in Deutschland, bot dem interessierten Publikum Nachrangdarlehen mit einer marktüblich hohen Verzinsung für derartig riskante Kapitalanlagemodelle von über 7 % an. Die Anleger gewährten dem Unternehmen die Darlehen als Einmal- oder Ratenzahlungen. Die Gesamthöhe der Darlehen soll sich auf über 120 Mio. Euro belaufen, die von ca. 3000 Anlegern gewährt wurden. Das Geld der Anleger sollen die Verantwortlichen der Autark-Gruppe u. a. bei der Sensus Vermögen GmbH und der Derivest GmbH investiert haben. Vor kurzem unternahm die Staatsanwaltschaft Hof wiederum eine Hausdurchsuchung bei diesen zwei Unternehmen aufgrund des Verdachts der Untreue in besonders schwerem Fall. Ermittelt wird gegen Herrn Markus Fürst und Herrn Gerhard Schaller, Verantwortliche für die Firmen Sensus und Derivest. Die Autark-Gruppe ihrerseits hat den deutschen Anlegern angeboten, ihre Nachrangdarlehen in Aktien des Unternehmens umzuwandeln, was allerdings von den Liechtensteinischen Behörden aufgrund widersprüchlicher Angaben im Zusammenhang mit dem Umtauschangebot untersagt wurde. In Liechtenstein ist ebenfalls ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig gegen Herrn Kühn wegen des Verdachts der Geldwäsche. Für die betroffenen Kapitalanleger in Deutschland sind dies wahrhaft beunruhigende Nachrichten“, meint Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.
Autark-Gruppe: Wer gehört dazu? – Investitionen und Beteiligungen
Interessant im Zusammenhang mit den Geschäften der Autark-Gruppe sind auch die Beteiligungen der Autark Invest AG und die Investitionen der Verantwortlichen. So gehört der Autark Invest AG beispielsweise die Autark Digital GmbH, die mehrfach als Erfolg unternehmerischen Handelns der Autark-Gruppe herausgestellt wurde. Über das Vermögen der Autark Digital GmbH ist allerdings am 01.03.2007 das Insolvenzverfahren vor dem Amtsgericht Hamburg eröffnet worden. Die Firma ist damit wertlos.
Als weitere Investition der Autark Invest AG gilt das Duisburger Theater am Marientor (TaM). Nach den Angaben zur Betreibergesellschaft im Handelsregister ist Eigentümer allerdings die Quantum Capital Advisors Ltd. mit Sitz auf Tortola, British Virgin Islands. Generalbevollmächtigter dieser Gesellschaft ist Herr Stefan Kühn. Kühns Frau Sabine wiederum ist Geschäftsführerin der Betreibergesellschaft des Theaters am Marientor. Geschäftsabschlüsse der TaM Betriebsgesellschaft mbH sind noch nicht veröffentlicht.
„Nach einem Pressebericht belief sich der Kaufpreis für das Theater am Marientor auf 2,5 Mio. Euro. Die TAM Betriebsgesellschaft mbH ist erst im August 2015 mit dem Minimum-Grundkapital von 25.000,00 EUR gegründet worden. Ob und wie aus dem Betrieb dieses Theaters tatsächlich Gelder für die Autark-Anleger und die versprochenen Zinszahlungen erzielt werden können, ist derzeit noch offen“, meint Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.
Fazit: Anleger der Autark Invest AG fühlen sich wie im Krimi – das Ende ist genauso offen wie die Frage: ob die Anleger überhaupt ihr Geld zurückbekommen?
Betroffenen Anlegern ist dringend zu raten, kompetente anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um sich frühzeitig auf die Ereignisse einstellen zu können, die in Zukunft noch in diesem Anlagekrimi drohen, rät die Kanzlei Röhlke Rechtsanwälte. Für weitere Informationen und eine kostenfreie Ersteinschätzung stehen Röhlke Rechtsanwälte unter 030.71 52 06 71 oder office@kanzlei-roehlke.de gerne zur Verfügung.
Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als Immobilienrente schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de
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