Aufhebungsvertrag: Der größte Fehler des Arbeitnehmers
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen
Personalgespräch: Der Chef legt einen Aufhebungsvertrag vor. Was ist der größte Fehler, den Arbeitnehmer jetzt machen können? Wie vermeidet man diesen Fehler? Antworten hat Anwalt Bredereck, Arbeitsrechtler und Kündigungsschutz-Experte.
Ihn zu unterschreiben, ohne zu wissen, was das bedeutet, ist aus meiner Sicht der größte Fehler, den Arbeitnehmer machen können im Fall eines Aufhebungsvertrags. Auch wenn einem die Abfindung hoch vorkommt: Es gibt immer einen guten Grund, warum der Arbeitgeber diese Summe anbietet. Kein Arbeitgeber verschenkt freiwillig Geld. Wer beispielsweise 30.000 EUR anbietet, rechnet regelmäßig damit, den Vorstellungen des Arbeitnehmers mit einem höheren Verhandlungsangebot entgegenzukommen zu müssen. Bevor man unterschreibt, muss man immer zuerst mit einem Experten über das Abfindungsangebot reden!
Einer Drucksituation darf der Arbeitnehmer auch nicht nachgeben! Anwaltlichen Rat braucht immer auch der Arbeitnehmer, dem man mit einer Kündigung droht und gleichzeitig den Aufhebungsvertrag als „elegante Lösung“ vorschlägt. Wer in einer solchen Situation ohne Rat vom Anwalt oder Fachanwalt unterschreibt, der lässt sich regelmäßig deutlich unter Wert verkaufen. Zwar kann man solche unter Druck abgeschlossenen Aufhebungsverträge mitunter anfechten. Allerdings sind die Hürden dafür sehr hoch.
Deutlich bessere Karten hat man, wenn man um Bedenkzeit bittet und den Vorschlag des Arbeitgebers vom Fachmann prüfen lässt. Und wenn der Arbeitgeber keine Bedenkzeit gibt? Dann sollte man erst recht von der Unterschrift absehen und sich sofort anwaltlichen Rat holen. Jeder seriöse Arbeitgeber gibt einem die Möglichkeit, Aufhebungsverträge anwaltlich zu überprüfen.
In fast allen Fällen erzielt ein Arbeitsrechts-Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht deutlich bessere Verhandlungs-Ergebnisse. Wer sich anwaltlich beraten lässt: vermeidet regelmäßig eine Sperrzeit auf den Bezug des Arbeitslosengeldes, vermeidet die Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld, erhält in der Regel ein besseres Zeugnis, und bezieht mehr Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis ein.
Sich telefonisch zu erkundigen, lohnt sich immer! Von mir erhalten Sie eine kostenlose und unverbindliche telefonsicher Ersteinschätzung. Rufen Sie mich an unter 030.40004999: Gern spreche ich mit Ihnen über den Aufhebungsvertrag, den man Ihnen anbietet und darüber, ob es sich lohnt, einen Anwalt hinzuzuziehen für die Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber. Auf das Gespräch mit Ihnen freue ich mich!
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