Arbeitgeber droht mit Strafanzeige – Hinweise für Arbeitnehmer
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Es kommt immer wieder vor, dass Arbeitgeber einem Arbeitnehmer damit drohen, ihn wegen einer Straftat anzuzeigen. Möglicherwiese steht ein entsprechender Verdacht im Raum. Der Arbeitgeber versucht dann auf diesem Wege, den Mitarbeiter dazu zu bewegen, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen oder gar eine eigene Kündigung auszusprechen. Auch wenn es schwer fällt: Arbeitnehmer sollten in dieser Situation vor allem Ruhe bewahren.
Keine voreilige Unterschrift: Wichtigster Hinweis in diesem Zusammenhang: niemals etwas unterschreiben ohne vorherige Beratung mit einem Rechtsbeistand. Auch wenn der Arbeitgeber versucht Druck aufzubauen, sollte man sich unbedingt zuvor beraten lassen. Wenn der Vorwurf einer Straftat im Raum steht, der Arbeitgeber den Arbeitnehmer loswerden will und mit einer Strafanzeige droht, befindet man sich in einer gefährlichen Situation, die sowohl arbeitsrechtliche als auch strafrechtliche Implikationen hat. Die damit einhergehenden Probleme müssen im Rahmen einer Gesamtabwägung begutachtet und eingeschätzt werden. Dementsprechend sollten sich Arbeitnehmer in der Beratung auch an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden, der auch im Strafrecht aktiv ist, oder umgekehrt einen Fachanwalt für Strafrecht, der sich auch im Arbeitsrecht auskennt.
Äußerung zu den Vorwürfen problematisch: Problematisch ist vor allem die Frage, ob sich der Arbeitnehmer zu den Vorwürfen des Arbeitgebers äußern sollte. Arbeitsrechtlich ist das in der Regel sinnvoll und auch notwendig, um so etwa einer Verdachtskündigung des Arbeitgebers die Grundlage zu entziehen. Strafrechtlich betrachtet ist es in aller Regel geboten, zu den Vorwürfen zu schweigen. Unbedachte Äußerungen können nämlich wiederum zu Schwierigkeiten in einem etwaigen späteren Strafverfahren führen. Daraus ergibt sich das Bedürfnis nach einer Gesamtabwägung im konkreten Einzelfall. Diese sollte dann von einem Experten vorgenommen werden, der mit der Problematik und den entsprechenden Risiken vertraut ist.
Unbedingt Anwalt einschalten: Deshalb gilt es für Arbeitnehmer, unbedingt einen Anwalt einzuschalten. Egal wie absurd die Vorwürfe möglicherweise sind, sobald eine Strafanzeige im Raum steht, empfehle ich immer die Beratung durch einen Anwalt. Wird man also vom Arbeitgeber unter Druck gesetzt, sollte man dennoch darauf verweisen, dass es sich um schwere Vorwürfe handelt, zu denen man sich zunächst mit einem Rechtsbeistand beraten will. Jegliche Einlassung ohne vorherige Beratung kann angesichts der großen Risiken (Verlust des Arbeitsplatzes, Verzicht auf eine Abfindung, Sperrzeit bei der Bundesagentur für Arbeit, drohendes Strafverfahren etc.) ggf. weitreichende nachteilige Konsequenzen haben.
So können wir Ihnen helfen: Wir vertreten Arbeitnehmer deutschlandweit bei Kündigungsschutzklagen gegen ihren Arbeitgeber und erstreiten Abfindungen und auch in anschließenden Strafverfahren. Gerade wenn der Verdacht einer Straftat im Raum steht, ist es besonders wichtig, dass der Anwalt sowohl die arbeitsrechtliche als auch die strafrechtliche Komponente des Geschehens hinreichend beachtet und sorgfältig gegeneinander abwägt.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag: Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigungsschutzklage: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigung, Aufhebungsvertrag und sonstige Beendigung des Arbeitsverhältnisses: www.kuendigungen-anwalt.de
Besprechen Sie Ihren Fall zunächst unverbindlich mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht: Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch und unverbindlich die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und ein geeignetes Vorgehen im Hinblick auf das drohende Strafverfahren.
24.8.2017
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