ARAG Verbrauchertipps
Straßenbelag/Stromanbieter/Fluchen
Bundesland haftet für abgenutzten Straßenbelag
Verkehrsteilnehmer sind grundsätzlich aufgefordert, sich an die Straßengegebenheiten anzupassen, um Unfälle zu vermeiden. Gerade für ungeschützte Motorradfahrer kann entsprechende Umsicht lebenswichtig werden. Glück im Unglück hatte daher ein Motorradfahrer, der auf regennasser Straße in einer Kurve die Kontrolle über sein Zweirad verlor und stürzte. Da er mit 40 km/h relativ langsam unterwegs war, verletzte er sich nur leicht. Dafür war sein Motorrad ein wirtschaftlicher Totalschaden. Der Zweiradfahrer verklagte das zuständige Bundesland auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, denn er machte den schlechten Zustand des Straßenbelags für seinen Unfall verantwortlich, der bei Nässe unzumutbar gewesen sei. ARAG Experten weisen darauf hin, dass ein Bundesland unter bestimmten Umständen tatsächlich in die Haftung für schlechte Straßen genommen werden kann. In diesem Fall war bei einer Zustandserhebung bereits Jahre zuvor mangelnder Grip des Belags festgestellt worden. Genug Zeit also für die Verwaltung, nachzubessern. Und so bekam der Motorradfahrer im Fall 5.400 Euro Entschädigung zugesprochen (Landgericht Detmold, Az.: 9 O 86/15).
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Wie muss der Strom gezahlt werden?
ARAG Experten weisen Verbraucher darauf hin, dass sie nicht dazu gezwungen werden können, wie sie ihren Strom bezahlen. Der Stromanbieter muss laut Gesetz eine Auswahl an Zahlungsmöglichkeiten bieten, so dass Kunden die Möglichkeit haben, eventuell anfallende Gebühren für eine bestimmte Zahlungsart zu umgehen. In einem konkreten Fall konnten Kunden einen bestimmten Stromtarif nur online bestellen, wenn sie das SEPA-Lastschriftverfahren akzeptierten, bei dem das Unternehmen den fälligen Betrag vom Konto des Verbrauchers abbuchen darf. Eine andere Zahlungsmöglichkeit stand nicht zur Auswahl. Doch da dieses Geschäftsgebahren rechtswidrig ist, musste der Stromanbieter nachbessern (Landgericht Köln, Az.: 33 O 2/16).
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Immer schön sprechen vor Gericht!
Wer zu verbalen Entgleisungen neigt, sollte sich zumindest vor Gericht beherrschen. Denn dort gilt: Immer schön sachlich bleiben, sonst wird es teuer! Dabei ist nach Auskunft der ARAG Experten nicht entscheidend, wen man verbal attakiert: Ob Richter, gegnerischen Rechtsbeistand oder den Gegner selbst – wer unangemessen schimpft, muss mit einem saftigen Ordnungsgeld rechnen. In einem konkreten Fall reichten bereits die Worte „Wenn ich die zwei Fratzen da drüben sehen muss …“. Einer der beiden Streithähne hatte sie seinem Anwalt zugeflüstert. Gemeint war sein juristischer Gegner. Sein Pech: Die Richter hatten gute Ohren und keinerlei Sinn für solche verbalen Eskapaden. Sie verhängten ein Ordnungsgeld von 200 Euro und waren auch nicht gewillt, die Strafe auszusetzen, als sich der Rüpel einen Tag später für seinen Ausrutscher entschuldigte (Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 11 W 75/16).
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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Positionen ein. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden EUR.
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