Anlegerskandal BWF – Stiftung: Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bundes Deutscher Treuhandstiftungen eröffnet

Sichergestelltes Gold zum größten Teil eine Fälschung

Anlegerskandal BWF - Stiftung: Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bundes Deutscher Treuhandstiftungen eröffnet

Mit Datum zum 17.06.2015 hat das Amtsgericht Charlottenburg zum Aktenzeichen 36b IN 1350/15 das Insolvenzverfahren über den Bund Deutscher Treuhandstiftungen e. V. (BDT) eröffnet. Insolvenzverwalter ist Herr Rechtsanwalt Laboga aus Berlin. Der BDT ist die Trägergesellschaft der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung BWF. Das Insolvenzverfahren des BDT erfasst damit das Vermögen der BWF-Stiftung mit. Zugleich hat die Berliner Staatsanwaltschaft einem Pressebericht des WDR zufolge mitgeteilt, dass von den insgesamt sichergestellten 4,7 t Gold nur 327 kg echtes Gold seien. Der Rest seien goldfarbige andere Metalle.

Vertrauen und Kontrolle – Wo ist das Gold, wo die Anlegergelder? Was bedeutet die Entwicklung für die betroffenen BWF-Stiftung Anleger?

„Sichergestellt sind damit lediglich ca. 11 Mio. Euro, nach tagesaktuellem Goldpreis. Der ursprünglich eingesetzte vorläufige Insolvenzverwalter der BWF Stiftung, Rechtsanwalt v. Brockdorff, sprach von ca. 60 Mio. Euro Anlegergeldern, die die BWF-Stiftung eingesammelt hat. Wo die verbleibenden 50 Mio. Euro sind, ist vollkommen offen. Noch im Dezember 2012 und Dezember 2014 soll dagegen den eingesammelten Anlegergeldern eine gleichwertige Menge Goldes gegenüber gestanden haben, nach Prüfung einer Rechtsanwalts- und einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Die prüfende Rechtsanwaltsgesellschaft, die Kempkes Rechtsanwalts GmbH, ist allerdings inzwischen auch im vorläufigen Insolvenzverfahren. Diese Gesellschaft hatte auch die Konzeptentwicklung der BWF übernommen,“ teilt Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke aus Berlin mit, der geschädigte Anleger vertritt.

Rechtsanwalt Röhlke (http://www.kanzlei-roehlke.de)weist darauf hin, dass derzeit vieles noch unklar ist. Insbesondere wann welche Menge Gold tatsächlich noch vorhanden war und ob es der Staatsanwaltschaft gelingen wird, im laufenden Ermittlungsverfahren noch Vermögenswerte zu Gunsten der Anleger zu sichern. Angesichts der erwartungsgemäß langen Dauer des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens und des Insolvenzverfahrens sollten sich Anleger jedoch beraten lassen, welche alternativen Möglichkeiten zur Schadenskompensation bestehen. Zu Denken ist hier insbesondere an eine Haftung der eingesetzten Vermittler.

Fazit: Schadensersatzansprüche dem Vermittler gegenüber müssen individuell geprüft werden – Welche Möglichkeiten zur Geltendmachung von Ansprüchen bestehen?

„Hierbei muss allerdings sorgfältig argumentiert werden. Richtigerweise ist das Goldgeschäft kein Eigengeschäft der Vermittler, sondern der BWF Stiftung zurechenbar gewesen. Der Vermittler selbst haftet also nicht so ohne weiteres. Welche Vorwürfe man dem einzelnen eingesetzten Vermittler konkret machen kann, müssen Anleger und ihre Anwälte sorgfältig aufarbeiten. Der einfache Vorwurf einer fehlenden Plausibilitätskontrolle dürfte bei einem Umsatzgeschäft, wie dem vorliegenden – Anleger gibt Geld und erhält Gold – wohl nicht verfangen. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Röhlke hat allerdings für ihre Mandanten bereits eine erfolgversprechende Strategie entwickelt“, teilt der Berliner Kapitalanlagenexperte Christian-H. Röhlke mit.

Betroffene Anleger der BWF-Stiftung sollten sich umgehend kompetent anwaltlich beraten lassen, um weiteren Schaden abzuwenden. Für Fragen und weitere Informationen stehen Röhlke Rechtsanwälte unter 030.71520671 gerne zur Verfügung.

V.i.S.d.P.:

Christian-H. Röhlke
Rechtsanwalt
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Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als \\\\\\\\\\\\\\\“Immobilienrente\\\\\\\\\\\\\\\“ schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de

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