Amtsgericht weist Klage von Canada Gold Trust I KG zurück
Amtsgericht (AG) Berlin Mitte: Canada Gold Trust I steht keine Rückzahlung zu – Anleger darf Auszahlungen behalten
Amtsgericht (AG) Berlin Mitte: Canada Gold Trust I steht keine Rückzahlung zu – Anleger darf Auszahlungen behalten
„Die Canada Gold Trust Fonds haben auf dem deutschen Markt ca. 60 Millionen Euro Anlegergelder eingesammelt, von denen ca. 40 von den Fondgesellschaften darlehensweise an kanadische Goldsuchgesellschaften verliehen werden sollten. Diese sollten die Gelder in drei bis vier Jahren mit hohen Zinsen zurückzahlen. Das Konzept scheiterte, weil die auszubeutenden Suchgebiete nicht genügend Gold aufwiesen und auch das Geld der Anleger zu einem großen Teil nicht in Kanada ankam“, erklärt Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.
Betroffene CGT-Anleger sind erschüttert über die Entwicklung und fühlen sich mit Klagen zur Rückzahlung zusätzlich gestraft
Mit Urteil des Amtsgerichts Berlin Mitte vom 09.11.2017 (nicht rechtskräftig) wurde eine Klage der Canada Gold Trust I KG zurückgewiesen, mit der diese die Rückzahlung der geleisteten Ausschüttungen des beklagten Anlegers verlangte. Dass Amtsgericht schloss sich in seiner Argumentation dem Amtsgericht Reinbeck und dem Oberlandesgericht Köln an, welche in vergleichbaren Verfahren keine vertraglich wirksam vereinbarte Grundlage für das Rückforderungsverlangen gesehen haben.
Rettungskonzept kostet – gewährte Ausschüttungen sollen das Rettungskonzept finanzieren?
Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke aus Berlin, der den beklagten Anleger vertreten hatte, ordnet die Bedeutung des Urteils ein: „Um das aus unserer Sicht intransparente Rettungskonzept für die Fonds in Kanada durchzuführen, benötigen die deutschen Fondgesellschaften Canada Gold Trust I bis IV KG Geld. Dies soll nun durch eine Rückzahlung der bisher gewährten Ausschüttungen an die Anleger verfügbar gemacht werden. Entsprechend haben die Fondgesellschaften flächendeckend Klagen gegen Anleger eingereicht. Nach einem aktuell kursierenden Rundbrief sind bisher ca. 75 Prozent der Klagen des Fonds erfolgreich gewesen, während ein Dutzend Klagen zugunsten der Anleger ergingen. Wichtig dabei ist, dass eines der Urteile zugunsten der Anleger von einem Oberlandesgericht erging, dem Oberlandesgericht (OLG) Köln. Die Klage der Canada Gold Trust I KG wurde mit der Begründung abgewiesen, dass die vertragliche Grundlage für die Rückforderung nicht hinreichend klar und deutlich ist. Der entsprechende Passus des Gesellschaftsvertrags sieht eine Rückzahlung vor, wenn ein unvorhergesehener Liquiditätsengpass entsteht. Die Gerichte können aber ebenso wenig wie die betroffenen Anleger erkennen, für wen dieser Liquiditätsbedarf unvorhergesehen sein muss, welche Form dieser Liquiditätsbedarf haben soll und an wen sich die Klausel konkret richtet – die Treuhandkommanditistin Xolaris Service GmbH oder die Anleger selbst, die ja keine direkten Kommanditisten sind. Unklarheiten gehen in diesem Bereich zulasten des Verwenders, so dass auch das Amtsgericht Mitte die entsprechende Vertragsklausel für unwirksam angesehen hat. Erfreulich für die Anleger“, meint der erfahrene Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke aus Berlin.
Die Canada Gold Trust I GmbH & Co. KG war in dem Prozess vertreten durch ihre vor einigen Jahren neu gewählte geschäftsführende Gesellschafterin, die Xolaris Verwaltungs GmbH, die sich nunmehr Alasco GmbH unbenannt hat und von Herrn Rudolf Döring geleitet wird.
Döring ist kein Unbekannter im Zusammenhang mit fehlgeschlagenen Kapitalanlagen. Er war bereits tätig für die Würzburger Frankonia-Gruppe, deren Zusammenbruch Millionenschäden für die Anleger und Haftstrafen für verantwortliche Manager verursachte. Döring war auch als „Sanierungsexperte“ für die BAC-Gruppe tätig und ist aktuell Verwaltungsrat der SWM AG in Vaduz, Liechtenstein, die Edelmetall-Rohstoffdepots anbietet.
Fazit: Röhlke Rechtsanwälte raten allen betroffenen Anlegern, bei anfallenden Problemen kompetenten anwaltlichen Rat aufzusuchen, um weiteren Schaden abzuwenden.
Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als Immobilienrente schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de
Kontakt
Röhlke Rechtsanwälte
Christian-H. Röhlke
Kastanienallee 1
10435 Berlin
0049 (0)30 715 206 71
anwalt@kanzlei-roehlke.de
http://www.kanzlei-roehlke.de
Ähnliche Beiträge
Habitat for Humanity DE freut sich über besonderen Award
Helfen, Häuser bauen, Hoffnung spenden – das ist Habitat for Humanity Germany Sascha Meyer, Norma Habbel und David Huber v. r. n. l. (Köln, Weltweit, Achim bei Bremen) „Alleine kann man vieles schaffen, im Team schafft man aber fast alles“ Das ist der Grundgedanke des Netzwerkens. Viele Netzwerker leisten für oder mit ihrem Netzwerk Hervorragendes. […]
Generationen vereint – gemeinsam engagiert für das Recht
Der seit Jahrzehnten in Bickendorf ansässige Anwalt Joseph Schnitzler ging vor kurzem eine Bürogemeinschaft mit seinem Kollegen Reza Ghaziaskar ein Sie möchten sich für ihre Mandanten engagieren (v.l.): Reza Ghaziaskar und Joseph Schnitzler (Bildquelle: Peter Johann Kierzkowski) In diesen Zeiten stellt sich in etablierten Unternehmen immer häufiger die Frage der Nachfolge. Eine besondere Variante verfolgt […]
IPPC LAW: Die Macht der Google-Bewertungen
Google Bewertungen (Bildquelle: @Pixabay) Einstweilige Verfügung gegen Google erlassen – Konzern muss 1-Sterne-Bewertung zügig löschen, von Daniel Sebastian, Rechtsanwalt IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Berlin Das Landgericht Köln (LG Köln) hat mit Beschluss vom 18.08.2020 zu dem Az. 28 O 279/20 geurteilt, dass der Internetkonzern Google schnell und effizient arbeiten muss. Die Beschwerde eines mit […]