Aktuelle Ermittlungen gegen SAT.1 und Justiz: SAT.1 – Reality-Show-NEWTOPIA verursachte Millionenschäden
Urheberrechtsverletzung und Menschenrechtsverletzungen. TOYOTA Produktplazierungen in Straftaten. SAT.1, John de Mol, Talpa und die Justiz der BRD im Rechtsbankrott.
Gescriptete Reality-Show, Betrug am Zuschauer, viele unbezahlte Rechnungen, verbrannte und sogar gestohlene Erde, an Profit statt Wahrheit interessierte Justiz – abseits der Rechtsgrundlagen auf Beutetour, bewaffneter Raub, Sippenhaft und mehr finden sich in der Ermittlungsakte des IfR „Rechtsbankrott in NEWTOPIA?“.
Die Video-Vorschau auf die Hauptdokumentation steht seit dem 13.07.2016 auf dem YouTube-Kanal „Institut für Rechtssicherheit“.
Bisherige staatliche Ermittlungen beschränkten sich, grob eingeteilt, auf Zivilrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Handelsrecht, Steuerrecht. Das Ende März als Nichtregierungsorganisation (NGO) gegründete Institut für Rechtsicherheit (IfR) ist ohne staatliche Abhängigkeit und daher erstmals eine Instanz, die staatliche Stellen prüft, ob die Obligation auf Grund- und Menschenrechte nach Artikel 25 Grundgesetz, bestimmungsgemäß geschult und realisiert wird. Vorgesehen war eine solche unabhängige Instanz bereits in den UN-Resolutionen, u.a. in der A/RES/53/144, worauf sich die Gründungsurkunde des IfR stützt.
Das Institut erfüllt das bisher unbesetzte Kontroll- und Ermittlungsorgan für Grundrechte und Menschenrechte.
Diese Rubrik wurde bisher verbotenerweise von eigentlich nur für Personen im Straf- Zivil- und Handelsrecht zuständigen Ermittlungsbehörden, wie POLIZEI, Staatsanwaltschaft und Personen-Gerichten belegt.
Ein besonders wichtiger und dringender Aufklärungspunkt ist der, dass bestimmte Grundrechtsverletzungen gar nicht stattfinden könnten, wenn es zum allgemeinen Ausbildungsinhalt würde, dass seit 1945 ein Verbot der Anwendung von nationalsozialistischen Gesetzen besteht.
„Scheinbar unerkannt wirken noch immer die völlig unzulässige und grundrechteverletzende Insolvenzordnung von 1935 (weil sie heute das kriminelle „Schuldgeldsystem im Endstadium“ am Leben hält), rechtlose Gerichts-Entwürfe zur Vollstreckung, längst verbotene Sippenhaft und sogar das Himmler-Justiz-Geschäftsmodell: erlaubt ist, was nützt“, so Jürgen Korthof, der Gründer des Instituts.
Die Arbeitsweise des IfR ist auf Transparenz, Offenlegung und Augenhöhe ausgelegt
und realisiert ein Konzept zum interaktiven und interdisziplinären mitforschen, mitlernen, miturteilen, denn alle Fälle werden im gesamten Verlauf der Ermittlungen als öffentliche mediale Video-Forschungsarbeit online gebracht. Es gibt immer wieder Livestreams und Zusammenfassungen, fast wie in einer Reality-Show – mit lehrreichem Rechtsbezug zu echten Fällen.
Beim IfR gilt das Leitprinzip: Wissenschaft will Wissende schaffen – nicht anklagen, sondern fordern und fördern und so helfen besser zu werden –
Ermittlungen, Analysen, Schulungen, Forschungsberichte
Institut für Rechtsicherheit
Institut nach Art. 25 GG – A/RES/53/144 – Art. 16
Vereinte Nationen – Resolution der Generalversammlung
Kontakt
IfR
Jürgen Korthof
August-Bebel-Str. 58
15711 Zeesen
0157-36919611
instfr01@gmail.com
http://IfR-UN.org