Aktuell: Canada Gold Trust Anleger sollten zügig ihre Ansprüche sichern

Canada-Gold-Trust Skandal: Fondsgeschäftsführung geht von Scheitern der Sanierungsmaßnahmen aus

Aktuell: Canada Gold Trust Anleger sollten zügig ihre Ansprüche sichern

Aktuell: Canada Gold Trust Anleger sollten zügig ihre Ansprüche sichern

Keine beruhigenden Nachrichten für Canada Gold Trust Anleger. Die neuen Entwicklungen rund um die Skandalfonds der „Canada Gold Trust“-Fondgruppe geben Anlass zur Beunruhigung: In einem aktuellen Schreiben fordert die Geschäftsführung rund um Herrn Dr. hc Rudolf Döring die Anleger erneut auf, die erhaltenen Ausschüttungen zurück zu zahlen. Der Hintergrund ist unter anderem, dass offensichtlich die Sanierungsmaßnahmen über die Henning Gold Mines Inc. fehlgeschlagen sind und die Fondgeschäftsführung nunmehr darüber nachdenkt, ein Insolvenzverfahren in Canada zu beantragen. Die Geschäftsführung der Henning Gold Mines Inc. (HGM) soll sich danach geweigert haben, die für eine Überprüfung der Verkaufsmöglichkeiten erforderlichen Unterlagen an die potenziellen Käufer herauszugeben und Informationen zu erteilen, was mit dem Geld der Anleger denn nun tatsächlich geschehen ist. Trotzdem sollen die Anleger weiterhin zahlen, da nach Ansicht Dörings der aktuelle Liquiditätsbedarf der Fondgesellschaften auf angeblich unvorhergesehenen Umständen beruht. Dies ist nach dem Gesellschaftsvertrag Voraussetzung dafür, die Entnahmen zurück zu fordern.

Schlechtem Gutes hinterher werfen?

„In dem Schreiben behauptet die Geschäftsführung, diese unvorhergesehenen Umstände lägen in der nicht eingetretenen Zusage des früheren Geschäftsführers Prasch, dass ab Mitte März 2015 eine signifikante Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Fondgesellschaften eintreten würde. Im März 2015 war allerdings den Verantwortlichen seit mehreren Monaten bekannt, dass die Goldförderung in Canada, wenn sie denn überhaupt ernsthaft betrieben wurde, deutlich hinter den erforderlichen Mengen zurückbleiben würde und die Geschäftsziele des Fonds niemals erreicht würden. Wie weit zu diesem Zeitpunkt der Nichteintritt dieser positiveren Lage einen noch „unvorhergesehen Umstand“ darstellt, erläutert Döring nicht. Ohne diese Voraussetzung ist die Rückforderung der erhaltenen Ausschüttung von den Anlegern nicht haltbar. Den betroffenen Anlegern kann weiterhin nur geraten werden, dem schlechten Geld kein Gutes mehr hinterher zu werfen“, meint der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der eine Vielzahl geschädigter Anleger der Canada Gold Trust-Gruppe vertritt und für seine Mandanten Strafanzeige gestellt hat.

Gefahr für das Gold Bonus Programm – Zusammenhänge und Auswirkungen für Canada Gold Trust/HGM Gruppe

Die mögliche Insolvenz der HGM hat auch Auswirkungen für die Anleger des sogenannten „Gold Bonus Programmes“. Mit diesem Programm versuchte die Canada Gold Trust/HGM-Gruppe ab 2013, zusätzliche Liquidität zu beschaffen. Dies sollte durch den Verkauf von Gold an Anleger zu Vorzugspreisen geschehen. Während der Kaufpreis von den Anlegern entrichtet und wohl in die Kassen der HGM gespült wurde, haben die Anleger die ihnen versprochenen Gold Lieferungen ab Mai 2015 leider noch nicht gesehen. Alle verantwortlichen Ansprechpartner sind nach den persönlichen Erfahrungen von Mandanten der Rechtsanwaltskanzlei Röhlke abgetaucht. Da die Verkäufer des Goldes zur HGM-Gruppe gehören, werden auch sie durch die Insolvenz möglicherweise nicht mehr greifbar sein. Für betroffene Anleger haben Röhlke Rechtsanwälte in diesem Zusammenhang bereits Strafanzeigen gestellt. Das Volumen des Gold Bonus Programms soll sich auf 7 bis 8 Millionen Euro belaufen.

Fazit: Scheitern der Sanierungsmaßnahmen hat gravierende Auswirkungen für Anleger der Canada Gold Trust / Henning Gold Mines Inc. / Gold Bonus Programm

Der erfahrene Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke rät allen betroffenen Anlegern, zur Sicherung ihrer Ansprüche zügig rechtlichen Rat einzuholen, um weiteren Schaden abzuwenden. Betroffene Anleger sollten unbedingt erst prüfen bevor Sie Rückzahlungen veranlassen. Für weitere Informationen stehen Röhlke Rechtsanwälte unter 030.71520671 gerne zur Verfügung.

V.i.S.d.P.:

Christian-H. Röhlke
Rechtsanwalt

Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als „Immobilienrente“ schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de

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