Airbus: Was sollten Mitarbeiter bei Stellenabbau beachten?
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen
Über das Ausmaß eines möglichen Stellenabbaus beim Bremer Airbus-Werk gibt es unterschiedliche Angaben. Der Betriebsrat spricht von 300 Arbeitsplätzen, die wegfallen könnten, „inoffiziellen Angaben“ zufolge sollen es noch mehr sein. Die Geschäftsführung äußert sich nicht direkt zum Arbeitsplatzabbau, kommentiert die Betriebsratsangaben allerdings als „Worst-case-Szenario“; betriebsbedingte Kündigungen soll es nicht geben. (Siehe: Online-Ausgabe des Merkur vom 28.03.2018.) Fachanwalt und Kündigungsschutz-Experte Alexander Bredereck hat Tipps für die betroffenen Mitarbeiter bei Airbus.
Wenn ein Unternehmen Stellen abbaut, müssen Arbeitnehmer einiges beachten. Man sollte seine Arbeit gut erledigen, immer auf dem Laufenden sein über Neuigkeiten im Unternehmen und sich im Klaren sein über die eigenen Rechte und Möglichkeiten im Fall einer Versetzung, Änderungskündigung oder betriebsbedingten Kündigung. Wenn einem der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag anbietet, sollte man wissen, wie man darauf richtig reagiert. Der Reihe nach:
Wer in Zeiten eines Stellenabbaus durch Engagement, Zuverlässigkeit und gute Arbeitsqualität auffällt, verbessert seine Arbeitsplatz-Situation. Und auch umgekehrt gilt: Gerade jetzt wird der Arbeitgeber genau hinschauen und bei einer arbeitsvertraglichen Pflichtverletzung alle ihm zur Verfügung stehenden arbeitsrechtlichen Mittel ausschöpfen, beispielsweise Abmahnungen und Kündigungen aussprechen wegen fehlerhafter Arbeitszeitabrechnung, unangemessener Äußerungen in sozialen Medien, wegen Verstößen gegen Datenschutz-Bestimmungen und wegen anderen Fehlverhaltens, auf das in weniger angespannten Zeiten nicht so genau geschaut wird.
Jeder Arbeitnehmer sollte seine Rechte gut kennen, und wissen, wie man reagiert, wenn der Arbeitgeber eine Abfindung oder einen Aufhebungsvertrag anbietet. Am besten man hat einen erfahrenen Arbeitsrechtler, bei dem man sich erkundigen kann über seine Rechte bei einer betriebsbedingten Kündigung oder bei einer Änderungskündigung. Mein Tipp: Suchen Sie sich einen Experten im Kündigungsschutzrecht aus, der reichlich Erfahrung hat mit Abfindungs-Verhandlungen mit großen Industriekonzernen. Und zwei weitere Tipps sollte jeder Arbeitnehmer beachten:
Wer eine Kündigung erhält oder eine Änderungskündigung, kann dagegen nur innerhalb einer Frist von 3 Wochen beim Arbeitsgericht Klage einreichen. Und wer einen Aufhebungsvertrag oder einen Abwicklungsvertrag angeboten bekommt, sollte ihn nie ohne vorherigen anwaltlichen Rat unterschreiben! Gehen Sie mit einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag innerhalb von 1-2 Tagen zum Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht!
Airbus-Mitarbeitern, die vom Arbeitsplatzabbau bedroht sind oder die ein Abfindungsangebot erhalten haben, biete ich folgendes an: Rufen Sie mich gern an in meiner Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht: 030.40004999. Mit mir, Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, ist die telefonische Ersteinschätzung zur Kündigung und zur Höhe der Abfindung kostenlos und unverbindlich. Gern spreche ich mit Ihnen über die Chancen Ihrer Kündigungsschutzklage und über die Aussichten auf eine Abfindung. Auf Ihren Anruf und auf das Gespräch mit Ihnen freue ich mich!
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