Abfindung bei Kündigung wegen Krankheit des Arbeitnehmers

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen:

Abfindung bei Kündigung wegen Krankheit des Arbeitnehmers

Arbeitsrecht

Viele Arbeitnehmer sind im Fall einer Kündigung nicht mehr daran interessiert, für den Arbeitgeber tätig zu werden, wollen aber zumindest an eine Abfindung kommen. Das gilt auch dann, wenn die Kündigung im Zusammenhang mit einer Krankheit des Arbeitnehmers ergeht. Besteht ein Anspruch auf eine Abfindung im Fall einer Kündigung wegen Krankheit?

Kündigungsgrund für Frage der Abfindung nicht entscheidend

Für die Frage, ob der Arbeitnehmer an eine Abfindung kommt, ist der Kündigungsgrund des Arbeitgebers in der Regel nicht entscheidend. Maßgeblich ist vielmehr, ob das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist. Dies ist der Fall, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens sechs Monate besteht und der Arbeitgeber regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt. Auszubilden zählen in diesem Zusammenhang nicht mit. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, sind Arbeitnehmer in der Lage und nahezu immer auch gut beraten, die Kündigung im Wege der Kündigungsschutzklage anzugreifen.

Kündigung wegen Krankheit für Arbeitgeber schwierig

Hintergrund ist, dass es Arbeitgeber schwer haben, eine Kündigung wegen einer Erkrankung des Arbeitnehmers wirksam umzusetzen. Hier können viele Fehler passieren, der Arbeitgeber ist deshalb regelmäßig sehr geneigt, sich vor Gericht im Wege eines Vergleichs zu einigen. Um das Risiko zu vermeiden, den Arbeitnehmer zurücknehmen und ihm rückwirkend Gehalt zahlen zu müssen, wird er deshalb auch zur Zahlung einer entsprechend hohen Abfindung bereit sein.

Abfindungshöhe bei Kündigung wegen Krankheit

Man bekommt immer wieder mit, dass sich die Höhe der Abfindung bei den Arbeitsgerichten nach einem Regelsatz richte. Solche Regelsätze sind lieb gewonnene Modelle zur Streitschlichtung durch die Arbeitsrichter, in der Sache aber völlig untauglich. Der übliche Regelsatz beträgt ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Tatsächlich wird die Höhe der Abfindung aber vor allen Dingen durch das Interesse des Arbeitgebers an einem für ihn günstigen Ausgang des Verfahrens bestimmt. Je schlechter die Karten des Arbeitgebers und je dringender der Wunsch des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer loszuwerden, umso höher wird das Angebot der Abfindung sein. Die Höhe der Abfindung kann also gut und gerne mehrere Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr betragen und ist Verhandlungssache.

Warum müssen Sie bei Erhalt einer Kündigung schnell sein

Die meisten Arbeitnehmer kennen die Dreiwochenfrist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage. Viele wissen allerdings nicht, dass eine Kündigung unter Umständen auch zurückgewiesen werden kann. Dies kann nur unverzüglich (innerhalb weniger Tage nach Erhalt) geschehen.

Wo finden Sie weitere Informationen zum Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag?

Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigungsschutzklage: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigung, Aufhebungsvertrag und sonstige Beendigung des Arbeitsverhältnisses: www.kuendigungen-anwalt.de

Was wir für Sie tun können

Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutschlandweit im Zusammenhang mit dem Abschluss von arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträge, Abwicklungsverträgen und dem Ausspruch von Kündigungen.

Wer wir sind

Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Volker Dineiger und Alexander Bredereck sind seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im Bereich Kündigungsschutz tätig. Gemeinsam haben sie das Handbuchs Arbeitsrecht der Stiftung Warentest verfasst. Auf dem YouTube-Kanal Fernsehanwalt werden ständig aktuelle Rechtsprobleme aus dem Alltag vorgestellt und dazu praxisnahe Lösungen präsentiert.

Besprechen Sie Ihren Fall zunächst mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck unter nebenstehender Telefonnummer oder unsere Hotline 0176/21133283 an und besprechen Sie zunächst telefonisch, kostenlos und unverbindlich die Erfolgsaussichten eines Vorgehens im Zusammenhang mit der Kündigung oder dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Wie hoch sind Ihre Chancen? Wie hoch sind Ihre Risiken? Und welche Fristen gibt es zu beachten.

20.4.2017

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