Soforthilfe bei drohendem Bewährungswiderruf
Tipps vom Strafverteidiger
Bewährungsstrafe
Wird jemand zu einer Haftstrafe mit Bewährung verurteilt, entscheidet das Gericht neben der Strafe auch über die Länge der Bewährungszeit und über mögliche Bewährungsauflagen, z.B. Arbeitsauflagen, Zahlungsauflagen, Führen eines straffreien Lebens, Bewährungshelferunterstellung usw.
Auflagenverstoß oder neue Straftat
Aus zwei Gründen kommt es regelmäßig zu einem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Widerruf der Bewährung:
Entweder kam es in der Bewährungszeit zu einer neuen Straftat, die möglicherweise sogar der Tat der Bewährungsverurteilung ähnlich ist, oder der Verurteilte hat gegen die Auflagen verstoßen und zum Beispiel eine Arbeitsauflage oder Geldauflage nicht geleistet oder keinen Kontakt zu seinem Bewährungshelfer gehalten.
Folgen eines Bewährungswiderruf
Die Folgen eines erfolgten Widerrufs der Bewährung sind so einfach wie einschneidend: Der Verurteilte muss die Haftstrafe verbüßen, also „absitzen“. Schon bald nach einem erfolgten Widerruf wird der sogenannte Stellungsbefehl zugestellt (Ladung zum Haftantritt). Nach einem Stellungsbefehl kann in der Regel allenfalls noch über einen Aufschub verhandelt werden.
Anhörung durch das Gericht
Nach dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Widerruf der Bewährung und bevor das Gericht eine Entscheidung trifft wird der Betroffene von dem Gericht hierzu angehört. Spätestens jetzt sollten alle Alarmglocken läuten; wer jetzt nicht tätig wird riskiert ernsthaft, dass er die zur Bewährung ausgesetzt Strafe doch noch absitzen muss.
Was ist zu tun?
Gegen den beantragten Widerruf kann sich zur Wehr gesetzt werden. In einigen Fällen ist eine (neue) Straftat nicht so schlimm, dass ein Widerruf der Bewährung gerechtfertigt wäre. In anderen Fällen kann der Betroffene schlicht nichts dafür, dass er sich nicht an die Bewährungsauflagen halten konnte (zum Beispiel schwere Krankheit oder plötzliche Arbeitslosigkeit). In diesen Fällen kann ein Bewährungswiderruf häufig abgewehrt werden.
In anderen Fällen kann durch eine Verschärfung der Bewährungsauflagen und/oder eine Verlängerung der Bewährungszeit erreicht werden, dass ein Widerruf nicht erfolgt und die Bewährung „gerettet“ wird.
Wer eine Anhörung zum Bewährungswiderruf erhält, sollte sich umgehend an auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwälte wenden, rät der bundesweit tätige Rechtsanwalt und Strafverteidiger Nils Schiering aus Hamm. So kann auch kurzfristig geklärt werden, ob der Bewährungswiderruf und eine Vollstreckung der Haftstrafe (noch) verhindert werden können.
Rechtsanwaltskanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Hamm
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht Leonid Ginter
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