Abfindungen bei Opel: Tipps vom Arbeitsrechtler
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Opel will betriebsbedingte Kündigungen und Werkschließungen vermeiden, stattdessen bietet Opel nach einem Bericht der WirtschaftsWoche vom 27.03.2018 Abfindungen an. Opel-Mitarbeiter, die freiwillig das Unternehmen verlassen, erhalten demnach eine Abfindung gemäß einer bestimmten Formel, die das Lebensalter, die Dauer der Betriebszugehörigkeit und das Bruttomonatsentgelt miteinbezieht.
Die von Opel angebotene Formel kann mitunter durchaus attraktive Abfindungsbeträge ergeben. Die WirtschaftsWoche gibt die Formel so an: Alter des Arbeitnehmers mal Betriebszugehörigkeit mal Bruttomonatsentgelt. Diese Summe wird durch 32 geteilt. Das Ergebnis wäre die Abfindungssumme. Und die WirtschaftsWoche berichtet am 28.03.2018, dass Opel finanzielle Anreize für diejenigen Mitarbeiter bereit hält, die früher freiwillig aus dem Unternehmen ausscheiden.
Allerdings weiß ich aus langjähriger Verhandlungs-Erfahrung: Es lohnt sich immer, das Abfindungsangebot mit einem Arbeitsrechts-Experten zu besprechen. Bei betriebsbedingten Kündigungen oder bei Änderungskündigungen muss Opel genauso, wie jeder andere größere Arbeitgeber auch, die Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes beachten. Und das kann im Einzelfall bedeuten, dass der Arbeitnehmer wegen seines Kündigungsschutzes eine höhere Abfindungssumme verhandeln kann.
Falls eine Verhandlung über die Höhe der Abfindung in Frage kommt, sollte man sich vorher mit einem erfahrenen Experten für Kündigungsschutzrecht und Abfindungen besprechen, oder die Verhandlungen gegebenenfalls anwaltlich führen lassen. Ob das sich bei Ihnen lohnt, bespreche ich gern telefonisch mit Ihnen. Sie erreichen mich in meiner Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht unter 030.40004999. Meine Mitarbeiter vermitteln das Gespräch mit mir zeitnah. Auf Ihren Anruf und auf das Gespräch mit Ihnen freue ich mich!
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