Falsche Betriebskostenabrechnung des Vermieters – Anzeige wegen Betruges
Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin, im Interview mit Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Maximilian Renger
Auf YouTube hat ein Zuschauer zuletzt bei dir nachgefragt, ob er seinen Vermieter wegen Betrugs anzeigen kann, weil der ihm eine fehlerhafte Betriebskostenabrechnung geschickt hatte. Was hältst du von diesem Vorgehen?
Fachanwalt Bredereck
Das ist eine ganz gefährliche Angelegenheit. Ich kann nur jedem Mieter dringend davon abraten, seinen Vermieter anzuzeigen, ohne vorher rechtlichen Rat eingeholt zu haben.
Maximilian Renger
Wieso das?
Fachanwalt Bredereck
Stellt sich die Strafanzeige als unberechtigt heraus, kann dann wiederum der Vermieter auf dieser Grundlage unter Umständen eine Kündigung aussprechen. Deshalb unbedingt vorher einen Anwalt fragen. Ich wäre dabei auch in der Beratung immer sehr zurückhaltend, was eine Strafanzeige angeht. Es mag durchaus sein, dass eine Vielzahl von Betriebskostenabrechnungen in der Praxis fehlerhaft sind und dabei dürfte es sich auch kaum immer um ein Versehen des Vermieters halten. Doch selbst wenn damit ein Betrug vorliegen sollte, wird es sehr schwer, den auch zu beweisen.
Maximilian Renger
Wo liegen da die Beweisschwierigkeiten?
Fachanwalt Bredereck
Zunächst einmal ist es schon sehr schwer, die Fehlerhaftigkeit der Betriebskostenabrechnung zu beweisen. Mieter müssen dabei Belegeinsicht nehmen, vielfach fehlen einem die Informationen, um vollständig nachvollziehen zu können, wie sich die Abrechnung letztlich zusammensetzt. Damit wird also schon verdammt schwer, den sog. objektiven Tatbestand eines Betruges nachzuweisen. Darüber hinaus muss im Rahmen des subjektiven Tatbestandes unter anderem aber auch noch der Vorsatz des Vermieters nachgewiesen werden, also dass er wusste, dass die Abrechnung falsch ist. Das wird sehr schwer, zumal Betriebskostenabrechnungen eben auch nicht ganz einfach sind für Vermieter, selbst wenn der dabei keine Fehler machen wollte.
Maximilian Renger
Verstehe. Also würdest du eigentlich immer von einer Strafanzeige abraten?
Fachanwalt Bredereck
Ja, eine Strafanzeige ist aus meiner Sicht fast nie sinnvoll. Selbst wenn es sich nun um einen Betrug handelt, hat man meiner Meinung keinen Vorteil davon, den Vermieter anzuzeigen. Es macht deshalb mehr Sinn, seine Forderungen gegenüber dem Vermieter geltend zu machen und in diesem Zusammenhang dann vielleicht auch eine Strafanzeige in den Raum zu stellen, um sich eine gewisse Verhandlungsposition aufzubauen. Hat man dagegen schon einfach eine Anzeige erstattet, kann man damit auch keinen wirklichen Druck mehr auf den Vermieter ausüben. Was aber natürlich auch nicht geht, ist dem Vermieter damit zu drohen, eine Strafanzeige zu erstatten, wenn er die geforderte Summe nicht zahlen sollte. Hier kann man dann wiederum als Mieter auf einmal schnell im Bereich einer strafbaren Nötigung sein und auch eine Kündigung riskieren. Deshalb in jedem Fall beraten lassen, bevor man hier als Mieter vorschnell aktiv wird.
22.6.2017
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