„Deutsche Jugendämter verletzen massiv die Menschenrechte“
Zwischenbericht an den UN-Menschenrechtsrat: Trennungsväter e. V. (Amberg) prangern mangelnde Qualität der Jugendfürsorge an/Bundesweite Aufsichtsbehörde gefordert
AMBERG/GENF – Zahlreiche Fälle von Menschenrechtsverletzungen bis hin zu Folter und Menschenhandel hat der bundesweit tätige Verein Trennungsväter der Jugendfürsorge in Deutschland vorgeworfen. „Jugendämter verletzen massiv die Menschenrechte. Eine wirksame Kontrolle fehlt“, konstatiert Thomas Penttilä (45), Vorsitzender von Trennungsväter e. V. (www.trennungsvaeter.de) mit Sitz im oberpfälzischen Amberg, in einem aktuellen Zwischenbericht an den UNO-Menschenrechtsrat (UNHRC) in Genf. Seit dem 8. April 2015 hat der Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC) dem Verein einen Sonderberaterstatus zuerkannt.
Den Sonderberatern, die sich um die Rechte von zwangsweise von ihren Kindern getrennt lebenden Vätern und Müttern kümmert, liegen zahlreiche Fälle von betroffenen Personen vor, die in die Öffentlichkeit gegangen sind. Daten und Akten der Jugendämter seien geheim, Einsicht könnten sich nur lokale kommunale Jugendhilfeausschüsse verschaffen. „Wir rechnen mit einer hohen Dunkelziffer“, so Penttilä. Die öffentlich belegbaren Fälle seien ein ausreichender Grund, die bundesweit 563 Jugendämter unter die Kontrolle einer Bundesbehörde zu nehmen.
Typischerweise passieren die Menschenrechtsverletzungen laut Thomas Penttilä bei Inobhutnahmen durch die Jugendämter. Kinder oder Jugendliche werden in Notsituationen vorläufig aufgenommen und untergebracht. Die Zahl dieser Inobhutnahmen ist laut Statistischem Bundesamt bundesweit von 25.916 (2005) auf 48.059 Fälle im Jahr 2014 gestiegen.
Einen konkreten Verdacht auf Menschenhandel sehen die Trennungsväter zum Beispiel bei den Jugendhilfeskandalen in Gelsenkirchen, Dorsten und im Umland von Münster. Beim Skandal in Gelsenkirchen seien mehrere Heimkinder vom dortigen Jugendamt nach Ungarn geschickt worden. Nach Berichten des Fernsehmagazins „Monitor“ hätten die Jugendamtsleiter die Kinder wegen absichtlicher Überbelegung in eine Einrichtung in Ungarn geschickt. Dafür hätten sie 5500 Euro pro Kind und Monat vom Staat bekommen. Die Zwischenhändler hätten hohe Gewinne eingestrichen. Dem Verein Trennungsväter liegen viele weitere Beschwerden wegen Menschenrechtsverletzungen vor. Diese könnten wegen der Angst der betroffenen Familien vor einer weiteren Verfolgung durch das Jugendamt jedoch nicht veröffentlicht werden.
Jugendämter abschaffen
Um die Einhaltung der Menschenrechte in deutschen Familienangelegenheiten zu gewährleisten, fordert Thomas Penttilä, die rechtliche Stellung des Jugendamtes zu ändern. Basierend auf den Erfahrungen seit dem letzten Zwischenbericht wäre es ratsam, Jugendämter vollständig abzuschaffen und die wesentlichen Aufgaben an andere Behörden zu übertragen, die mit nationalem Recht sowie dem internationalen Übereinkommen zu den Menschenrechten konform gehen. „Der Grad der Misswirtschaft ist inzwischen so groß, dass eine Reform der bestehenden Strukturen unmöglich erscheint. Unabhängige Experten sollten – nur am Kindeswohl orientiert – neue Strukturen aufbauen.
Anstrengungen gegen Menschenhandel und Folter intensivieren
Die Aufsichtsbehörde soll sich darum kümmern, dass das Grundgesetz und die Menschenrechtskonventionen der Vereinten Nationen eingehalten werden. Deutschland wird zudem aufgefordert, seine Anstrengungen gegen Menschenhandel und Folter zu intensivieren. Deutschland hat laut Penttilä die UNO-Empfehlungen förmlich akzeptiert, setzt sie aber in der Praxis nicht um. „Es besteht kein Handlungsbedarf in diesem Bereich“, sei die Antwort des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf eine entsprechende Anfrage gewesen. „Deutschland erweckt den Eindruck, dass es nie die Absicht hatte, die bereits seit dem Jahr 2009 wiederholt akzeptierten Empfehlungen zu erfüllen“, kritisiert Penttilä in dem Zwischenbericht, der in Abstimmung mit dem Verein Gleichmaß (Gera) entstanden ist.
Deutschland ist laut Thomas Penttilä der einzige europäische Staat, der sich weigert, Aspekte der Kinderwohlfahrt im Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments (PETI) zu erörtern. In der Sitzung vom 5. Mai 2015 habe der Ausschuss festgestellt, dass in einigen Fällen das Verhalten der Jugendämter als Folter im Sinne des Übereinkommens gegen Folter klassifiziert werden kann.
Grundlose Inobhutnahme als Folter
Als Folter stufen die Sonderbeobachter das Verhalten der Jugendämter ein, die Eltern zu einer – oft grundlosen – Inobhutnahme ihrer Kinder zu nötigen. Dies werde mit der Drohung verbunden: „Wenn Sie dieses Papier nicht unterschreiben, sehen Sie ihre Kinder nie wieder.“ Im Falle der Zustimmung bestehe zumindest die Möglichkeit zu gelegentlichen Kontaktaufnahmen oder der Rückführung der Kinder in die Familie. Bestehen die Eltern hingegen auf eine gerichtliche Überprüfung der Richtigkeit der Inobhutnahme, würden sie ihre Kinder für immer verlieren, haben die Sonderbeobachter festgestellt. Diese Form der Folter sei strafrechtlich in Deutschland nicht verfolgbar, sollte aber an den Internationalen Strafgerichtshof verwiesen werden.
Überlange Dauer von Gerichtsverfahren
Deutschland hat trotz einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 15. Januar 2015 bisher kein schnelleres Rechtsverfahren eingeführt, beklagt Reinhard Häring, Generalsekretär von Trennungsväter e. V. In mehr als 20 Fällen sei es wegen überlanger Dauer von Gerichtsverfahren bereits verurteilt worden. Opfer solch langer Verfahren, in denen häufig ganze Familien zerstört worden waren, seien nicht angemessen entschädigt worden. „Die deutschen Gerichte schaffen durch ihre Untätigkeit Tatsachen wie die Entfremdung der Kinder von einem oder beiden Elternteilen.“ Ein Mitglied des Vereins warte bereits seit über zwölf Jahren auf eine erstinstanzliche Entscheidung. Elternteile seien durch Entscheidungen der Familiengerichte verpflichtet, während die Jugendämter nicht an die Entscheidungen gebunden seien. „Eine solche Situation ist sonst nur aus totalitären Staaten bekannt“, kritisiert Häring. Zudem bestehe für das Jugendamt vor Gericht keine Wahrheitspflicht.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) weigere sich nach einer Statistik der Trennungsväter in 97,5 Prozent der Fälle Verfahren wegen der Verletzung von fundamentalen Rechten anzunehmen. Nach den Erfahrungen von Reinhard Häring hätten deutsche Gerichte begonnen, Entschädigungsforderungen für rechtswidrige Handlungen des Jugendamtes oder der Familiengerichte mit neuen Urteilen bzw. imposanten Gebühren für eine Klage zu bestrafen.
Über Trennungsväter e. V. (www.trennungsvaeter.de) (http://www.trennungsvaeter.de)
Der Trennungsväter e. V. ist im Jahr 2002 im oberpfälzischen Amberg gegründet worden. Ziel des Vereines ist es, in Deutschland ein humanes, rechtsstaatliches und nach den Interessen des Kindes funktionierende Kinder- und Jugendhilfe und Familiengerichtsbarkeit zu erreichen. Inzwischen zählt der Verein bundesweit 65 Mitglieder, Väter und Mütter. Vorsitzender ist Thomas Penttilä (45). Seit dem 8. April 2015 wurde dem Verein durch den Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC) ein Sonderberaterstatus zuerkannt. Der Verein kann damit verstärkt seine Aktivitäten für die Interessen der Trennungskinder über die UNO-Gremien fortsetzen. Der UN-Menschenrechtsrat (englisch Human Rights Council, UNHRC) löste im Juni 2006 die UN-Menschenrechtskommission ab.
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