Steuerhinterziehung: Selbstanzeige statt Verurteilung
Steuerhinterziehung: Selbstanzeige statt Verurteilung
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html Hochgerechnet könnten auch in diesem Jahr ca. 20.000 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung bei den Behörden eingehen. Die Selbstanzeige (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html) ist der einzige Weg, sich vor einer Verurteilung zu schützen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wer Steuern hinterzogen und unversteuerte Kapitaleinkünfte auf Auslandskonten hat, hat nur zwei Möglichkeiten, wenn er nicht wegen Steuerhinterziehung verurteilt werden will. Er kann hoffen, dass die Steuerhinterziehung nie entdeckt wird und geht damit ein sehr hohes Risiko ein. Oder er stellt eine Selbstanzeige. Knapp 40.000 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung wurden im vergangenen Jahr gezählt. Rund 10.500 Selbstanzeigen sind bereits in den ersten sechs Monaten 2015 bei den zuständigen Finanzämtern eingegangen. Am Jahresende könnten es 20.000 sein. Das belegt, dass die Selbstanzeige der einzig gangbare Weg ist, um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren.
Sobald die Steuerhinterziehung von den Behörden entdeckt wurde, ist dieser Weg allerdings verbaut, da dann ein Sperrgrund für die Selbstanzeige vorliegt. Da das Risiko der Entdeckung durch verschiedene Maßnahmen im internationalen Kampf gegen Steuerhinterziehung deutlich gestiegen ist und spätestens 2017 durch den automatischen Informationsaustausch von Bankdaten noch einmal spürbar erhöht wird, sollten Betroffene mit der Selbstanzeige nicht mehr lange warten. Gleichzeitig sollte eine Selbstanzeige auch nicht übereilt abgegeben werden. Denn dann sind Fehler schon vorprogrammiert. Die Selbstanzeige muss aber vollständig und fehlerfrei sein, wenn sie ihre strafbefreiende Wirkung entfalten soll.
Damit die Selbstanzeige vollständig und fehlerfrei wird, sollte sie vom Laien auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Das Risiko, dass dabei Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige nicht wirkt, ist groß. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie können die Umstände eines jeden Einzelfalls genau erfassen und die Selbstanzeige so verfassen, dass sie strafbefreiend wirkt.
Übersteigt der Hinterziehungsbetrag die Grenze von 25.000 Euro erheben die Behörden einen Strafzuschlag, der zusammen mit den Steuerschulden zzgl. Zinsen beglichen werden muss. Nach dem Zahlungseingang ist eine weitere Strafverfolgung vom Tisch.
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