neu im Helios-Verlag: „Rollbahnen des Klassenfeindes“ von P. J. Lapp
Die DDR-Überwachung des Berlin-Transits 1949 – 1990
Millionen Bundesbürger und Westberliner benutzten während der Jahrzehnte der deutschen Teilung die Transitwege von und nach Berlin (West). Seit dem Vier-Mächte-Abkommen über Berlin und dem deutsch-deutschen Transitabkommen von 1971 war die Fahrt durch die DDR vertraglich geregelt und der zweite deutsche Staat verpflichtet, diesen Verkehr über sein Hoheitsgebiet ohne Behinderungen in der einfachsten, schnellsten und günstigsten Weise zuzulassen. Bis dahin unterlag der zivile Verkehr von und nach Westberlin seitens der DDR vielfachen Einschränkungen, die oft mehr als willkürlich waren.
Die Wege von und nach Berlin (West) waren jedoch auch nach Inkrafttreten des Transitabkommens im Juni 1972 keine Korridore, denn die DDR hatte die Möglichkeit, ihr Recht bei „Missbrauch“ des Transits gegenüber den Reisenden durchzusetzen. Das betraf in erster Linie Fluchtfälle, also Handlungen, bei denen DDR-Bürger über die Transitstrecken mit Westhilfe „ausgeschleust“ wurden. Diese Vorgänge und die stark ansteigenden Zahlen an Transitbenutzern machten nach Ansicht der DDR-Verantwortlichen, insbesondere der Leute um Stasi-Chef Erich Mielke, eine verstärkte, personalintensive Beobachtung notwendig, denn neben den Fluchtmöglichkeiten lösten vor allem Kontaktaufnahmen und „Warenübergaben“ zwischen Westbürgern und Einwohnern der DDR auf und an den Transitwegen Sicherheitsängste aus.
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