Steuerhinterziehung: Banken im Visier der Fahnder – Ausweg Selbstanzeige
Steuerhinterziehung: Banken im Visier der Fahnder – Ausweg Selbstanzeige
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html Auch die HSH Nordbank ist nach Medienberichten wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Offenbar ist sie nicht die einzige Bank.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nach Recherchen der Süddeutschen Zeitung, WDR und NDR geraten selbst Landesbanken wegen des Verdachts zur Beihilfe der Steuerhinterziehung ins Visier der Staatsanwaltschaft. Die frühere Luxemburger Filiale der HSH Nordbank soll demnach über mehrere Jahre vermögenden Kunden geholfen haben, ihr unversteuertes Vermögen bei Briefkastenfirmen in Panama vorm Fiskus zu verbergen. Die Landesbank soll sich mit der ermittelnden Kölner Staatsanwaltschaft bereits auf die Zahlung eines Bußgelds in Millionenhöhe geeinigt haben. Auch gegen andere Banken, darunter zwei Landesbanken, werde dem Bericht zu Folge noch ermittelt.
Nicht nur den Banken drohen hohe Bußgelder. Auch die betroffenen Bankkunden müssen sich auf Steuerverfahren einstellen. Immer mehr Banken wollen gegenüber den Behörden reinen Tisch machen und nicht mehr als Depot für Schwarzgeld dienen. Für Kunden, die unversteuertes Vermögen vor dem Fiskus verbergen wollen, steigt die Gefahr der Entdeckung. Solange die Steuerhinterziehung noch nicht entdeckt ist, haben sie noch die Möglichkeit mit einer Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Allerdings steigt die Gefahr der Tatentdeckung stetig. Spätestens wenn ab 2017 der automatische Informationsaustausch von Bankdaten beginnt, wird die Luft für Steuerhinterzieher immer dünner.
Die Selbstanzeige muss aber nicht nur rechtzeitig gestellt werden, sie muss auch vollständig und fehlerfrei sein. Daher darf eine Selbstanzeige auch nicht als „Schnellschuss“ auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Auf Grund der hohen Anforderungen an die Selbstanzeige sind Fehler dabei schon fast vorprogrammiert. Dann schlägt die Selbstanzeige fehl und es droht weiterhin eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung.
Damit es nicht so weit kommt, sollten im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater mit der Selbstanzeige betraut werden. Sie können die spezifischen Besonderheiten eines jeden Falls erfassen und die Selbstanzeige dementsprechend so verfassen, dass am Ende die Straffreiheit steht.
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