Alphapool GmbH muss Einlagengeschäft abwickeln – Möglichkeiten der Anleger
Alphapool GmbH muss Einlagengeschäft abwickeln – Möglichkeiten der Anleger
http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html Die BaFin hat der Alphapool GmbH die unverzügliche Abwicklung ihrer unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte aufgegeben. Die Gelder müssen zurückgezahlt werden. Problem: Das Unternehmen ist insolvent.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Alphapool GmbH mit Sitz in Leipzig die unverzügliche Abwicklung ihrer unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte aufgegeben. Die eingenommenen Gelder müssen an die Anleger zurückgezahlt werden. Das teilte die BaFin am 16. Juli 2015 mit. Das Problem dabei ist, dass die Alphapool GmbH inzwischen Insolvenzantrag gestellt hat (Amtsgericht Leipzig Az.: 403 IN 840/15). Ein vorläufiger Insolvenzverwalter wurde bereits bestellt.
Die Alphapool GmbH, die ihren Sitz früher in Saarbrücken hatte, kaufte den Anlegern bestehende Forderungen aus Kapitallebensversicherungen und Bausparverträgen ab. Im Gegenzug versprach das Unternehmen den Anlegern Geldzahlungen nach mehreren Jahren oder über mehrere Jahre verteilt. Damit hat sie laut BaFin ein Einlagengeschäft betrieben ohne die nötige Erlaubnis dafür zu besitzen. Bereits am 31.Oktober 2014 erging der BaFin-Bescheid zur Abwicklung des unerlaubt betrieben Einlagengeschäfts. Allerdings legte die Alphapool GmbH Widerspruch ein. Mit dem Antrag auf aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Abwicklungsanordnung scheiterte die Alphapool GmbH jedoch am 20. Januar 2015 am Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. und am 25. Juni 2015 auch am Hessischen Verwaltungsgerichtshof. Daher ist der BaFin-Bescheid jetzt sofort vollziehbar aber noch nicht bestandskräftig.
Zwar hätten die Anleger jetzt den Anspruch auf sofortige Rückzahlung der Gelder, allerdings hat die Alphapool GmbH Insolvenzantrag gestellt. Daher drohen den Anlegern hohe Verluste. In dieser Situation können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Denn für die Anleger geht es demnächst nicht nur darum, ihre Forderungen in einem möglichen Insolvenzverfahren anzumelden, sondern auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen.
Sollte das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet werden, ist ungewiss wie hoch die Insolvenzmasse sein wird, um die Forderungen der Gläubiger zu bedienen. Mit Verlusten muss gerechnet werden. Daher kann die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen erfolgversprechender sein. Grundlage dafür kann z.B. eine fehlerhafte Anlageberatung oder auch die fehlende Erlaubnis für das Einlagengeschäft sein.
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