Mindeststandards zur Unterbringung von Flüchtlingen sind Ländersache
Gem. § 44 Asylverfahrensgesetz sind die Bundesländer verpflichtet, „für die Unterbringung Asylbegehrender die dazu erforderlichen Aufnahmeeinrichtungen zu schaffen und zu unterhalten (…).“ Obwohl die Erstaufnahme bundesrechtlich geregelt ist, fällt die Anschlussunterbringung innerhalb des Landesrechts.
In Bayern bspw. legen die Leitlinien zu Art, Größe und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber fest, dass der individuelle Wohnbereich mindestens 7m² betragen soll und pro Raum nicht mehr als vier (maximal aber sechs) Bewohner untergebracht werden sollen. Jeder Bewohner soll außerdem über folgende Grundausstattung verfügen können:
– geeignete und separate Schlafgelegenheit
– Tischteil inkl. Sitzmöglichkeit
– abschließbarer Schrank bzw. Schrankteil
– Kühlvolumen i.H.v. 20 bis 30 Litern
– Bettwäsche und Handtücher (evtl. leihweise)
– notwenige Küchenutensilien wie (Koch-)Geschirr, Besteck (evtl. leihweise)
– sofern es keine Gemeinschaftsküche gibt, sind Kochplatte, Spültisch und Möglichkeiten zur Abfallentsorgung bereit zu stellen.
Damit Betreiber von Gemeinschaftsunterkünften auf einen Blick wissen, welche rechtlichen Vorgaben für sie gelten und sie wichtige Informationen in den häufigsten Landessprachen weitergeben können, unterstützt die Vorlagenmappe „Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern“.
Die Mappe aus der Forum Verlag Herkret GmbH enthält neben unentbehrlichem Grundwissen zu den Mindeststandards, den brandschutzrechtlichen sowie hygienerelevanten Vorschriften für Gemeinschaftsunterkünfte viele direkt einsetzbare Aushänge, die bebildert und in acht Sprachen verfügbar sind. Damit können Mülltrennung, Hygienehinweise und Brandschutzregeln für alle Bewohner verständlich kommuniziert werden.
Die Vorlagenmappe kann als Print- oder Premium-Ausgabe direkt beim Verlagbestellt werden.
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