Xolaris Verwaltungs GmbH schickt Mahnbescheide an Anleger

Xolairs Verwaltungs GmbH Geschäftsführer hält Wort, Mahnbescheide werden zugestellt – Was tun? Widerspruch einlegen, keine weitere Geldeinlage.

Xolaris Verwaltungs GmbH schickt Mahnbescheide an Anleger

Canada Gold Trust Skandal: Xolaris Verwaltungs GmbH schickt Mahnbescheide an Anleger, von Röhlke Rec

Die Geschäftsführung der Canada Gold Trust – Skandalfonds, die Xolaris Verwaltungs GmbH, hatte es angekündigt: Die von ihr bereits im Jahr 2015 erhobenen Forderungen gegen die Anleger der mutmaßlichen Schwindelanlage würden über kurz oder lang mit Mahnbescheiden gerichtlich geltend gemacht werden. Nun erhalten erste Anleger entsprechende Mahnbescheide des Amtsgerichts Stuttgart zugestellt.

Was Anleger tun können und wie die aktuelle Lage der gerichtlichen Auseinandersetzung mit den Verantwortlichen der Canada Gold Trust Gruppe und deren Vermittlern ist, erläutert Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.

„Wir empfehlen unseren Mandanten zunächst einmal, entweder selbst oder durch uns Widerspruch gegen die Mahnbescheide einzulegen. Im Rahmen der von uns bereits geführten Schadensersatzprozesse gegen die Hintermänner der Fondgesellschaft und die Beteiligungstreuhänderin sowie ggf. gegen die Vermittler haben wir auch einen Freistellungsanspruch von diesen Forderungen mit eingeklagt. Die Verfahren sind allerdings noch weit von einer Entscheidungsreife entfernt. Dennoch sind wir der Meinung, dass Anleger kein weiteres Geld einlegen sollten, da die Xolaris Verwaltungs GmbH ihren Anspruch auf einen ausgesprochen dubiosen Passus des Gesellschaftsvertrages stützt“, meint Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der eine Vielzahl von geschädigten Anlegern vertritt.

Canada-Gold-Trust-Fonds: Liquiditätsbedarf – Zweckentfremdung – Fortführung der Geschäfte

Die Xolaris Verwaltungs GmbH bemüht eine Regelung des Gesellschaftsvertrages, nach welcher die geleisteten Auszahlungen der Canada-Gold-Trust-Fonds im Falle eines unerwarteten Liquiditätsbedarfs zurückgefordert werden können. Nach Röhlkes Ansicht ist der aktuelle Liquiditätsbedarf der Canada-Gold-Trust-Gruppe alles andere als unvorhersehbar. Denn, das hat auch die Xolaris Verwaltungs GmbH mittlerweile festgestellt, die Gelder der Anleger sind in Kanada mit hoher Wahrscheinlichkeit zweckentfremdet worden und nicht den Vorgaben des im Prospekt abgedruckten Darlehensvertrages mit den kanadischen Goldsuchgesellschaften entsprechend verwendet worden. Vielmehr wurden nach Röhlke vorliegenden Erkenntnissen vorwiegend gesellschaftszweckswidrige Ausgaben getätigt, so dass der aktuelle Liquiditätsbedarf für die Fortführung der Geschäfte zwangsläufig auftauchen musste. Dies muss den beteiligten Hintermännern durchweg klar gewesen sein.

Goldförderung am Beaver Pass: hohe Risiken – schlechte Ausbeute – Mythos große Goldförderung

„Aktuelle Dokumente, die uns im Zusammenhang mit der gerichtlichen Auseinandersetzung erreichten, legen den Verdacht nahe, dass die Verantwortlichen der Henning-Gold-Mines-Gruppe bereits seit Oktober 2011 Kenntnis davon hatten, dass die fraglichen Claims der HGM-Gruppe nicht wirtschaftlich ausgebeutet werden konnten. In einem uns nunmehr in übersetzter Fassung vorliegenden Bericht einer Beratungsfirma aus England wird darauf hingewiesen, dass die Förderung von Gold insbesondere am Beaver Pass mit hohen Risiken verbunden ist. Insbesondere wird auf eine möglicherweise schlechte Ausbeute und nur sehr schwer zu explorierende Böden hingewiesen. Weiterhin darauf, dass die Risiken eines Fehlschlages hoch sind, die leicht zugänglichen Lagerstätten bereits ausgebeutet seien und es sich bei dem gesamten Gebiet, welches die HGM-Gruppe ausbeuten will, um eines handelt, das möglicherweise nur von seinem früheren Ruhm lebt, der Boden schlicht nicht genug Gold für die geplante Art der Goldförderung hergibt. Unter diesen Voraussetzungen bestehen nach unserer Ansicht möglicherweise aufrechenbare Schadensersatzansprüche“, teilt Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke mit.

Emissionsprospekt über Goldförderaussichten, untermauert mit historischem Gutachten

Die Beratungsfirma kommt zu dem Ergebnis, dass noch im Oktober 2011 nicht genügend Wissen vorlag, um mit vertretbarer Zuversicht auf einen Erfolg des Explorationsprogrammes hin mit Bohrungen anzufangen. Auf diese Befürchtungen hätte aber nach Rechtsanwalt Röhlkes Ansicht im Emissionsprospekt hingewiesen werden müssen. Die Emissionsprospekte haben ganz im Gegenteil das Bild einer wirtschaftlich prosperierenden Gegend gezeigt, in der das Gold gewissermaßen auf der Straße liege und in welchem die Goldförderaussichten durch historische Gutachten belegt und untermauert seien. Genau das Gegenteil ist anscheinend der Fall gewesen, was den Verantwortlichen der Kanada-Gold-Gruppe bekannt gewesen sein muss.

Dies und die auch nach der Gesellschafterversammlung Anfang des Jahres 2016 (http://www.kanzlei-roehlke.de/aktuelle-antworten-info-veranstaltung-der-canada-gold-trust-fonds-bei-stuttgart/) noch vollkommen offene Fortführungsprognose des Fonds lassen daran zweifeln, ob eine Rückzahlung der getätigten Entnahmen für die einzelnen Anleger tatsächlich Sinn macht. Auch auf mehrfache Nachfrage während der Gesellschafterversammlung konnten die Verantwortlichen nicht nachvollziehbar und plausibel erklären, was mit dem nun geforderten Geld eigentlich angefangen werden soll.

Röhlke Rechtsanwälte empfehlen allen betroffenen Anlegern, die einen Mahnbescheid der Canada Gold Trust-Gruppe bekommen, anwaltlichen Rat zu suchen. Für weitere Informationen und fairen Rat stehen Röhlke Rechtsanwälte unter 030.715.206.71 und anwalt@kanzlei-roehlke.de zur Verfügung.

V.i.S.d.P.:
Christian-H. Röhlke
Rechtsanwalt

Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als Immobilienrente schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de

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