Vertragsstrafen in der Autoversicherung

Vertragsstrafen in der Autoversicherung

Eine Autoversicherung wird unter bestimmten Kriterien abgeschlossen. Hält der Versicherungsnehmer bestimmte Vereinbarungen nicht ein, können Vertragsstrafen aus diesem Fehlverhalten resultieren. Generell muss ein Versicherungsnehmer sowohl seinen gesetzlichen als auch seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommen. Tut er dies nicht, können Versicherungsgesellschaften eine entsprechende Vertragsstrafe verhängen. Dabei unterliegt die Höhe der Vertragsstrafe der Pflichtverletzung, derer sich der Versicherungsnehmer schuldig gemacht hat. Grundsätzlich kann eine Versicherungsgesellschaft eine Vertragsstrafe verhängen, die bis zu einem kompletten Jahresbeitrag für die Versicherung reicht. Die Höhe dieser Strafe ist variabel, allerdings sind Gesellschaften hier an bestimmte Kriterien gebunden. Die einfache Regel lautet, dass geringe vertragswidrige Verhaltensweisen auch nur mit geringen Strafen sanktioniert werden. Dabei können größere Vergehen mit einer hohen Strafe und gleichzeitiger Kündigung – auch rückwirkend – einhergehen.

Eine der wichtigsten Vertragsstrafen bei Autoversicherungen kann aus der Tatsache resultieren, dass bestimmte vereinbarte Kilometerleistungen nicht eingehalten werden. In fast allen Versicherungen kann man die Haftpflichtversicherung dahingehend günstig halten, dass die jährliche Kilometerleistung limitiert wird. Je weniger Kilometer im Straßenverkehr mit dem Fahrzeug gefahren werden, umso geringer fällt der Beitrag für die Haftpflichtversicherung aus. Im Umkehrschluss heißt das: höhere Kilometerleistung, höherer Beitrag. Gerade dann, wenn man die vereinbarte Kilometerleistung überschreitet, gleichzeitig in diesem Zeitraum ohne eine Nachmeldung der Kilometerleistung einen Unfall verursacht, können innerhalb der Autoversicherung Vertragsstrafen entstehen. Zusätzlich zur nachträglichen Anpassung des Versicherungsbeitrags können dann auch noch Strafzahlungen an den Versicherer anfallen.

Nicht nur eine höhere als die vereinbarte Kilometerleistung kann bei der Autoversicherung Vertragsstrafen nach sich ziehen. Auch andere falsche Angaben können diese Folge nach sich ziehen. Gibt ein Autofahrer beim Versicherungswechsel also wissentlich falsche Informationen für den Vertragsabschluss, um so zu einem günstigeren Rabatt zu gelangen, kann eine Versicherung auch hier eine entsprechende Vertragsstrafe verhängen. Dazu muss der Versicherungsnehmer dann auch noch damit rechnen, dass der Vertrag gleichzeitig aufgehoben wird.

Wichtig zu wissen ist, dass auch innerhalb einer Vertragslaufzeit Änderungen, die diesen betreffen, umgehend an die Autoversicherung gemeldet werden müssen. Auch das Verschweigen von für den Vertragsabschluss relevanten Informationen führt zur Sanktion der Vertragsstrafe – zusätzlich zu möglichen Ablehnung oder nachträglichen Kündigung des Versicherungsvertrages durch die Gesellschaft. Die nachträgliche Erhebung von zu gering berechneten Versicherungsbeiträgen ergibt sich übrigens zusätzlich zur Vertragsstrafe. Eine korrekte Abwicklung zahlt sich für den Versicherungsnehmer also aus und umgekehrt können falsche oder verschwiegene Angaben oder ein falsches Verhalten sehr teuer für den Versicherungsnehmer werden.

Mehr Infos zur Vertragsstrafe unter www.kfzversicherungsvergleich.net/vertragsstrafen.php

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