Tritt auch bei Wildunfällen ein: die Kfz Versicherung

Tritt auch bei Wildunfällen ein: die Kfz Versicherung

Wenn man in der Stadt wohnt, kann man sie meist gleich nach der Führerscheinprüfung wieder vergessen: Warnschilder vor Wildwechsel. Auf dem Land haben sie dagegen eine wichtige Bedeutung. Denn gerade Unfälle mit Wildbeteiligung gehen meist glimpflicher aus, wenn die Fahrerin oder der Fahrer rechtzeitig und richtig reagiert.

Traurig aber Wahr – Im Zweifel nicht ausweichen

Wildunfälle geschehen vor allem dann, wenn das Wild unmittelbar vor einem herannahenden Auto aus dem Dickicht neben der Fahrbahn bricht. In diesem Fall sollte kein Ausweichmanöver vorgenommen werden. Denn zum einen sind viele Wildarten Fluchttiere die ihrerseits dem Auto ausweichen und zum anderen sollte man während des Aufpralls eine möglichst sichere Kontrolle über das Fahrzeug haben. Insbesondere bei Wildschweinen kann der Aufprall vehement ausfallen. Aber auch niederes Haarwild hat seine Tücken. So sind Dachse zwar nicht hoch gewachsen, haben aber einen schweren Körperbau. Daher geraten sie bei einem Unfall häufig unter den Wagen und führen dort zu erheblichen Schäden. Wenn Sie einen Wildunfall verursacht haben, dann halten Sie Ihren Wagen an und verständigen Sie die Polizei. Teilen Sie mit, ob das betroffene Tier noch lebt, damit die Polizei gegebenenfalls einen Förster oder Jäger verständigen kann.

Nicht jeden Schaden zahlt die Kfz Versicherung

Bei Wildunfällen haftet regelmäßig die Kfz Versicherung des Fahrzeughalters. Allerdings müssen hierfür bestimmte Voraussetzungen vorliegen. So muss es sich beim betroffenen Tier um Haarwild handeln also Rehe, Wildschweine, Füchse, Feldhasen, Marder oder Dachse. Auch Wildkatzen fallen unter diese Kategorie nicht aber Hauskatzen, Hunde, Rinder oder Schafe. Der Schaden muss außerdem durch den Aufprall des Wildes entstanden sein. Ist der Fahrer dem Tier dagegen ausgewichen und des kommt zum Unfall, handelt es sich nicht um einen Wildunfall mit Haarwild für welchen die Kfz Versicherung eintrittspflichtig wäre. Deshalb ist es wichtig, den Aufprall des Tiers entsprechend zu dokumentieren. Hierzu zählen Fotos von Blut und Haaranhaftungen. Achten Sie darauf, dass die Polizei diese Haaranhaftungen mit in ihr Protokoll aufnimmt. Für mögliche spätere Auseinandersetzungen mit der Versicherung haben Sie dann eine deutlich bessere Beweislage. Wenn Sie diese Punkte beachten, wird Ihre Teilkasko den durch Unfall entstandenen Schaden beanstandungslos ausgleichen.

Schon vor Wildunfällen sollten Sie daher Ihrer KFZ-Police auf Schutz im diesem Zusammenhang prüfen, den die Definition von Haarwild ist in der Versicherungswirtschaft oft eine Andere wie die des Versicherungsnehmers. Mehr Infos dazu unter www.kfzversicherungsvergleich.net/haarwild.php

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