Tierschutzvolksbegehren will Tierleid beenden und Bewusstseinsbildung schaffen

Tierschutzvolksbegehren will Tierleid beenden und Bewusstseinsbildung schaffen

Eintragungsfrist für Tierschutzvolksbegehren vom 18.01.2021 bis 25.01.2021 (Bildquelle: tierschutzvolksbegehren.at)

Das halbe Kilo Schweineschnitzel um drei Euro ist noch immer die gängige Kaufentscheidung von Konsumenten. Das weiß die Lebensmittelindustrie und richtet ihr Angebot danach aus. Trotz AMA-Gütesiegel ist der Weg vom Stall bis aufs Teller für die Tiere ein beschwerlicher. Tierschützer wissen das, zeigen beklemmendes Tierleid immer wieder auf. Allen voran Michael Balluch mit seinem Verein gegen Tierfabriken. Der einst für die SPÖ buhlende, dann bei der Liste Pilz als Mitarbeiter im Parlamentsklub stets politisch aktive Sebastian Bohrn Mena ist Initiator eines aktuell in Eintragungsfrist laufenden Tierschutzvolksbegehren.
Neben anderen EU-Staaten verfügt Österreich bereits über ein Tierschutzgesetz, immer wieder verbessert, immer wieder erweitert. Neben der Schaffung von Tierschutzombudsstellen in den jeweiligen Landesregierungen der Bundesländer, die nach dem Tierschutzgesetz Kompetenzen ausüben und beispielsweise in Verfahren involviert sind, krankt es nach Ansicht von Experten noch immer im Detail.
Das aktuell laufende Tierschutzvolksbegehren will in wesentlichen Punkten Veränderung
Vom 18. Januar 2021 bis einschließlich 25. Januar 2021 kann jeder Wahlberechtigte in über 2.136 Eintragungslokalitäten unterschreiben. Für alle Besitzer einer Bürgerkarte oder Handysignatur ist der Weg denkbar einfach und bequem vom heimischen Computer aus. Unter dem folgenden Link kann man rund um die Uhr online unterschreiben:
https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/vbg/checked/VolksbegehrenBuerger
https://www.youtube.com/watch?v=Q_MA3hXm4bs
Videoanleitung – Tierschutzvolksbegehren online unterschreiben

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