Rechtsanwalt Marius Breucker Stuttgart Wer eine Industrieanlage bestellt, muss in der Regel eine Anzahlung in Höhe von 20 % bis 40 % des Kaufpreises leisten. Gleiches gilt beim Kauf anderer investitionsintensiver Güter. Der Besteller kann natürlich versuchen, eine Anzahlung „wegzuverhandeln“ oder...