Telefonwerbung: Verkäufer muss richtigen Namen angeben Telefonverkäufer müssen ihren korrekten Vor- und Zunamen nennen. (Bildquelle: ERGO Group) Ein Telefonverkäufer für Stromlieferverträge muss gegenüber den Kunden am Telefon seinen echten Namen angeben. Die Angabe eines Pseudonyms stellt eine Irreführung des Verbrauchers dar....
ARAG Verbraucher-Information Düsseldorf, 28.03.2013 Die Bundesregierung macht Ernst: Mit einem am 13. März 2013 beschlossenen Gesetzesentwurf will sie unseriösen Geschäftspraktiken beim Inkasso, bei urheber- und wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen und bei der Telefonwerbung Einhalt gebieten. ARAG Experten informieren über das, was sich künftig...