„Kündigung“ häuslicher Telearbeit: nur mit Zustimmung des BR Verfasserin: Rechtsanwältin Ingrid Heinlein Rechtsanwältin Ingrid Heinlein 1.Die Beendigung alternierender häuslicher Telearbeit durch den Arbeitgeber stellt regelmäßig eine Versetzung im Sinne von § 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG dar und unterliegt daher...