Schlagwort: Prüfverordnung NRW

Prüfverordnung NRW für elektrische Anlagen in Sonderbauten

Laut der Prüfverordnung NRW ist für Sonderbauten die Prüfung technischer Anlagen durch Prüfsachverständige vorgesehen. Unter die Zuordnung Sonderbauten fallen zum Beispiel Krankenhäuser, allgemein- und berufsbildende Schulen, Versammlungsstätten, Hochhäuser, Beherbergungs- und Verkaufsstätten, Tiefgaragen, Hallen- und Messebauten. Im Rahmen der Prüfung nach Prüfverordnung...