Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Grundsätzliche Anwendung des Mindestlohngesetzes auf Praktikanten Gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 MiLoG (Mindestlohngesetz) gelten Praktikanten im Sinne des § 26 BBiG (Berufsbildungsgesetz), also Personen die eingestellt werden, um...
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Ausgangslage: Das Mindestlohngesetz wird unter Umständen auch Folgen für den Arbeitnehmerbegriff haben. Problem: Gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 MiLoG (Mindestlohngesetz) gelten Praktikanten im Sinne des § 22 BBiG...