Pflegebedürftigkeit wird vom MDK festgestellt. Hierzu stellt der Gutachter gezielte Fragen, z. B. “Wird der Pflegebedürftige gewaschen?” oder “Benötigt der Pflegebedürftige Inkontinenzvorlagen?”. Bei diesen ganz einfachen Fragen könnnen in der Beantwortung schon Fehler auftreten, welche eine Pflegestufe verhindern können....
Sie erhalten eine neutrale und unabhängige Beratung in Ihrem häuslichen Umfeld. Ihr persönlicher Hilfe- und Unterstützungsbedarf wird während der Begutachtung...
Für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung zu einer Pflegestufe ist allein der im Einzelfall bestehende individuelle Hilfebedarf des Versicherten maßgeblich. Insofern können und sollen die Zeitkorridore für die Begutachtung...
Bei der Pflege durch einen Pflegedienst sollte eine Dokumentation ordnungsgemäß geführt werden, welche bei der Prüfung der Pflegebedürftigkeit als Pflegetagebuch vom MDK heran...
Sie haben einen Angehörigen der Pflegebedürftig ist? Sie wollens ich darüber informieren wie man dann eine Pflegestufe richtig beantragt? Das im Grossraum Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen? dann sind Sie bei PflegeSG genau beim richtigen partner. Sylvia Grünert udn Marlies Jänisch beraten...
Beides bekommen Sie beim Unternehmen PflegeSG aus Leipzig. Unsere Diensteleistung führen wir in Sachsen, sachsen – Anhalt und Thüringen aus. Wir beraten Sie wie man einen Pflegestufe beantragt, wir bereiten Sie auf den Besuch des MDK vor, wir erstellen das private...
Die Themen Pflegegutachten und Pflegestufenberatung stehen auf der Agenda dieser Vortragsveranstaltung. Sie haben die Möglichkeit sich unter 0800 795 84 24 anzumelden. Die Teilnahme ist für sie frei von Kosten. Um Anmeldung wird aber gebeten, da die Plätze der Veranstaltung limitiert sind....
Das Widerspruchsgutachten wird mit besonderem Augenmerk bedacht. Die Pflegekasse verschickt an den Pflegebedürftigen einen Bescheid über die Ablehnung oder die Zustimmung zur Pflegestufe. Sollte es zu einer Ablehnung gekommen sein, kann innerhalb der gesetzlichen Frist von 4 Wochen ein Widerspruch erfolgen....
Für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung zu einer Pflegestufe ist allein der im Einzelfall bestehende individuelle Hilfebedarf des Versicherten maßgeblich. Insofern können und sollen die Zeitkorridore für die Begutachtung nach dem SGB XI nur Anhaltsgrößen im Sinne eines Orientierungsrahmens...