ARAG Experten über das allgemeine Persönlichkeitsrecht in sozialen Netzwerken Das Recht am eigenen Bild ist als besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts im Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) verankert. Gemäß § 22 Satz 1 KunstUrhG dürfen Abbildungen einer (erkennbaren) Person grundsätzlich nur dann verbreitet oder...
Hobbypiloten müssen eine Reihe von Spielregeln beachten Drohnen im Privatgebrauch Was vor kurzem noch Science Fiction war, ist nun Wirklichkeit: Unbemannte Flugroboter, die sich mit dem Smartphone steuern lassen – erschwinglich für jedermann. Immer mehr Technikfans und Hobbyfotografen nutzen Drohnen inzwischen...