Mit dem P-Konto kann ein Kontoguthaben automatisch vor Pfändungen geschützt werden. Automatisch geschützt ist derzeit ein Freibetrag in Höhe von 1.028,89 EUR sobald ein bestehendes Konto in ein P-Konto umgewandelt wird. Der automatische Pfändungsschutz wird auf 1.045,04 EUR erhöht. Pfändungsschutz vor...
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler informiert über die Urteile des BGH vom 13.11.2012, XI ZR 500/11 und XI ZR 145/12, bezüglich Bankgebühren für die Führung von Pfändungsschutzkonten (sog. P-Konten)....
– Versicherungsnehmer muss Schadendatum beweisen – Stadt zahlt für Schäden durch Kindergartenkinder – Keine Gebühren bei Umwandlung in Pfändungsschutzkonto +++ Versicherungsnehmer muss Schadendatum beweisen +++ Kann ein Versicherungsnehmer, der seine Wohngebäudeversicherung wechselt, nicht nachweisen, ob der Schaden vor oder nach dem...