Verfasserin: Rechtsanwältin Maike Koll, Anwaltsbüro Bell & Windirsch, Düsseldorf RA Maike Koll, Fachanwältin für Arbeitsrecht 1. Der Schmerzensgeldanspruch wegen Mobbing kann verwirken. Dafür genügen jedoch ein bloßes „Zuwarten“ oder die Untätigkeit des Anspruchstellers nicht. 2. Die von der Rechtsprechung entwickelte Einrede...
– das Opfer ist zweifelsfrei nicht hilflos ausgeliefert! In Zeiten von Krise und Angst um den Verlust des Arbeitsplatzes wird mit immer härteren Bandagen gekämpft. „Bevor ich entlassen werde, dann doch lieber der oder die!“ Und dazu ist manchmal bedauerlicherweise nahezu...