Streit unter Mietern: Kein Auskunftsanspruch für Streithähne Beschwert sich ein Mieter über einen anderen wegen Störung des Hausfriedens, muss der Vermieter dem Störenfried nicht mitteilen, wer die Vorwürfe erhoben hat. Dies entschied laut D.A.S. das Amtsgericht München. Dem Gericht zufolge hat...