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ARAG Verbrauchertipps zu Halloween

Feiertagsgesetz | Streiche | Gruselmaske Verbotene Lustbarkeiten Das bayerische Feiertagsgesetz verbietet an so genannten stillen Feiertagen öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen. Trotzdem hatte ein Verein für den 31. Oktober zu einer „Versammlung“ in einer Münchener Gastwirtschaft eingeladen. Die Verwaltung erkannte darin eine an Allerheiligen...