Für die Frage der Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes sind Leiharbeiter zu berücksichtigen GRP Rainer LLP http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html Leiharbeiter können für die Frage der Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes zu berücksichtigen sein, wenn der Unternehmer die Betriebsgröße berechnet, um zu erfahren, ob das KSchG anwendbar ist....