13. Mai 2015. Wenn Hartz-IV-Empfänger bei einem Ein-Euro-Job bei Kommunen und sozialen Einrichtungen Tätigkeiten leisten müssen, die sich nur unwesentlich von denen des Stammpersonals unterscheiden, können sie auch den ortsüblichen Lohn dafür einklagen (Sozialgericht Dortmund, Az.: S 40 (23)(28) AS 710/12...