Grundsätzlich steht es den Mitgliedern einer Erbengemeinschaft frei, ihren Erbanteil zu verkaufen. Der Verkauf bedarf der notariellen Beurkundung. Allerdings muss beim Verkauf an einen Dritten daneben das Vorkaufsrecht der Miterben beachtet werden. NOETHE LEGAL Rechtsanwälte NOETHE LEGAL Rechtsanwälte (http://noethelegal.com/rechtsberatung/erbrecht/) , Bonn,...
Die Staffelung des Grundgehalts in der Besoldungsordnung A nach Stufen gemäß § 27 BBesG in der bis zum 31.08.2006 geltenden Fassung bewirkt eine unmittelbare Diskriminierung... ....
Im März 2012 gab es in den Beherbergungsbetrieben in Deutschland 26,8 Millionen Gästeübernachtungen von in- und ausländischen Gästen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, war dies ein Plus von 8 % gegenüber März 2011....