ARAG Verbraucher-Information Düsseldorf, 10.08.2012 Arbeitsverträge können grundsätzlich befristet, d.h. für eine bestimmte Dauer geschlossen werden. Allerdings sind der Vertragsfreiheit hier aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes gesetzliche Grenzen gesetzt. ARAG Experten erläutern, wann eine Befristung überhaupt zulässig ist, und was ein Arbeitnehmer tun...