Schlagwort: Bearbeitungsgebühren in Bausparverträgen unzlässig.

Bearbeitungsgebühren in Bausparverträgen unzulässig.

BGH urteilt, dass Bausparkassen keine Bearbeitungsgebühren berechnen dürfen. Die Bearbeitungsgebühren sind unzulässig und können zurückgefordert werden.. Insolvenzrecht Dresden Kanzlei Ulrich Horrion Rechtsanwalt in Dresden Rechtsgrundsatz – BGH erklärt Bearbeitungsgebühr in Bausparvertrag für unzulässig. Bausparkassen sind nicht berechtigt, in Bausparverträgen Bearbeitungsgebühren zu...